04.
Apr 2024

So können sich Anleger gegen irreführend beworbene Fonds zur Wehr setzen

In den USA wurde im vergangenen Jahr bereits eine Millionenstrafe gegen die DWS verhängt, weil Deutschlands größter Vermögensverwalter vermeintlich nachhaltige Fonds mit überschwänglichen Aussagen beworben hat. Aber auch andere namhafte Finanzinstitute wie die Deka oder Union Investment stehen unter Verdacht, Fondsprodukte mit falschen Aussagen in Bezug auf deren Umweltfreundlichkeit beworben zu haben. Können betroffene Anleger deshalb Rechtsansprüche geltend machen?

Greenwashing im Finanzsektor: Rechtsansprüche bestehen

Die knappe Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Wer mit irreführenden Werbeaussagen davon überzeugt wurde, in einen bestimmten Fonds zu investieren, kann deshalb Rechtsansprüche geltend machen. Konkret besteht die Möglichkeit, die gesamte investierte Summe sowie bereits gezahlte Fondsgebühren zurückzufordern.

Dies ist möglich, weil betroffene Investoren wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen investiert hätten, wenn sie zum Investitionszeitpunkt bereits davon gewusst hätten, dass der Fonds der Wahl den jeweiligen Werbeversprechen nicht gerecht werden. Insbesondere sogenannte Impact-Investoren entscheiden sich bewusst dafür, mit ihren Investitionen nicht nur monetäre Gewinne erwirtschaften zu wollen, sondern auch ökologisches Unternehmertum zu fördern. Wenn solche Anleger mit falschen Aussagen zur Nachhaltigkeit eines Anlageprodukts getäuscht wurden, können sie sich juristisch dagegen zur Wehr setzen.

 

Kostenfreie Rechtsberatung ist möglich

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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