01.
Jun 2021

KBA bestätigt weitere Abschalteinrichtung von Daimler

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat insgesamt fünf illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckt und deshalb europaweit 1,4 Millionen Mercedes-PKW zurückgerufen. Die Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die betroffenen PKW die zulässigen Umweltrichtlinien lediglich während offizieller Zulassungstests einhalten. Im Rahmen einer Abgasskandal-Verhandlung vor dem Landgericht Hannover erläuterte das KBA nun die Wirkungsweise einer bislang unbekannten Abschalteinrichtung des Stuttgarter Autobauers Daimler.

Mercedes-Benz im Dieselskandal Headerbild

So funktioniert die illegale Abschalteinrichtung

Demnach arbeiten einige Mercedes-Modelle mit einer Strategie zur Erhöhung der Raten der Abgasrückführung (AGR). Anhand bestimmter Aktivierungsparameter wie der Ansauglufttemperatur erkennen die manipulierten Fahrzeuge, dass sie sich im Prüfstand gemäß des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befinden.

Für die Dauer des Zulassungstests reduzieren die PKW nun den Stickoxidausstoß. Nach dem Ablauf einer festgelegten Zeit, wird diese Strategie dann abgeschaltet. Die Folge: Der Stickoxidausstoß steigt auf ein unerlaubt hohes Niveau an, da das Stickoxid-Nachbehandlungssystem die erhöhten Emissionen nicht länger kompensieren kann.

Konkret bedeutet das, dass die Fahrzeuge mit dieser Form der Abschalteinrichtungen nur auf dem Prüfstand wirklich sauber sind und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Die PKW hätten also eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Deshalb wurden sie auch vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen.

Diese Mercedes-Manipulationen waren zuvor bekannt

Bislang war bereits bekannt, dass diverse Mercedes-Modelle sogenannte Thermofenster enthalten. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Die betroffenen Fahrzeuge halten die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien demnach nur ein, wenn die Außentemperatur ungefähr 15-30 Grad Celsius beträgt. Außerhalb dieses Temperaturfensters überschreiten die manipulierten Mercedes-Autos die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte teilweise enorm.

Darüber hinaus verbessern einige Mercedes-Fahrzeuge ihren Abgasausstoß während offizieller Zulassungstests mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur. So fahren die betroffenen Fahrzeuge ihre Kühlmittelsolltemperatur auf dem Prüfstand von 100 auf 70 Grad Celsius herunter. Dies führt zu einem deutlich geringeren Stickoxid-Ausstoß. Im normalen Straßenbetrieb steigt die Temperatur dann wieder auf 100 Grad an und damit auch der Schadstoffausstoß auf ein unerlaubt hohes Niveau.

Außerdem entdeckte das KBA, dass einige Fahrzeuge unter Prüfbedingungen die Abgasnachbehandlung per SCR-Katalysator in einem effektiven Modus durchführen und ihre Schadstoffe somit gesetzeskonform filtern. Nach dem Ablauf des Prüfzyklus sowie dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse schalten die PKW jedoch dauerhaft in einen weniger effektiven Modus und stoßen mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt wäre.

Diese Mercedes-Modelle wurden manipuliert

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Das sind die Verbraucherrechte im Mercedes-Abgasskandal

Vom Mercedes-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Schließlich haben die PKW im Zuge des Skandals unter anderem enorm an Wert verloren.

Für die Rückabwicklung des manipulierten Autos winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges.

Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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