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Vor wichtigen Gerichtsverhandlungen: KBA bewertet Thermofenster als unzulässig
In den kommenden Wochen wird sich das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht mit mehreren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) befassen. Die DUH ist nämlich der Auffassung, dass die Flensburger Behörde einigen Fahrzeugen die Typgenehmigung erteilt hat, obwohl diese illegal manipuliert wurden. Häufig geht es dabei um sogenannte Thermofenster. Diese Form der Fahrzeug-Manipulation hat das KBA nun erstmals als unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet.
Europäischer Gerichtshof: Hohe Hürden für zulässige Abschalteinrichtungen
Ein Thermofenster ist eine Manipulationssoftware, die in vielen Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Konkret sorgen Thermofenster bei niedrigen Temperaturen für einen deutlich höheren Schadstoffausstoß. Da während amtlicher Abgastests im Normalfall vergleichsweise hohe Außentemperaturen herrschen, erhielten die betroffenen Fahrzeuge die Typgenehmigung, obwohl sie die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien eigentlich gar nicht einhalten.
Während die verantwortlichen Autobauer die Verwendung von Thermofenstern in der Regel mit dem Schutz der jeweiligen Motoren rechtfertigen, ließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Begründung nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Demnach sind Abschalteinrichtungen nur legal, wenn diese vor unmittelbaren auftretenden Schäden oder Gefahrensituationen schützen.
Die von der Automobilindustrie entwickelten Thermofenster schützen allerdings nicht vor unmittelbaren Motorschäden, sondern höchstens vor einem Verschleiß und sind demnach eindeutig unzulässig. Für Experten liegt ohnehin auf der Hand, dass Thermofenster nur zum Einsatz kamen, damit die verantwortlichen Autobauer die strengen Umweltvorgaben für Diesel-Fahrzeuge erfüllen konnten, ohne teure Systeme zur Abgasreinigung verbauen zu müssen. Es ging also um Profitgier.
KBA bezeichnet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt bezeichnete Thermofenster bis zuletzt trotz der eindeutigen Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof nicht als illegale Manipulationssoftware, sondern nur als “Konformitätsabweichung”. Das machte es für betroffene Fahrzeughalter schwerer, wegen der Manipulationen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Doch nun hat in Flensburg offensichtlich ein Umdenken stattgefunden.
Im Rahmen eines Diesel-Verfahrens am Berliner Landgericht klassifizierte das KBA das nachgewiesene Thermofenster in einem Diesel-Fahrzeug von Mercedes-Benz wortwörtlich als unzulässige Abschalteinrichtung. Das ist nicht nur mit Blick auf zivilrechtliche Klagen gegen verantwortliche Autobauer relevant, sondern auch in Bezug auf die juristischen Auseinandersetzungen zwischen der DUH und dem KBA am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Abgasskandal: Neue Rückrufwelle rollt an
Es sehr wahrscheinlich, dass das KBA im Zuge der DUH-Klagen dazu verurteilt wird, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen. Insgesamt geht die DUH gegen KBA-Genehmigung vor, die allein in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeuge von Herstellern wie VW, Mercedes-Benz oder Audi betreffen.
Die Besitzer dieser Fahrzeuge müssen sich darauf einstellen, im Anschluss an entsprechende Entscheidungen einen Rückrufbescheid zu erhalten. Darin werden die PKW-Halter aufgefordert, ihre Autos in die Werkstatt zu bringen, damit diese dort ein Software- oder Hardware-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung durchgeführt werden kann.
Sollten die Hersteller eine Verbesserung der Abgasreinigung nicht hinbekommen, droht den betroffenen Fahrzeugen sogar die Stilllegung. Aber auch entsprechende Updates können zu Folgeschäden führen, da die Autos gar nicht darauf ausgelegt sind, Schadstoffe im hohen Maße zu filtern. Betroffene Fahrzeughalter können unter anderem deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Schadensersatz selbst bei fahrlässiger Schädigung?
Zwar vermied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit, PKW-Hersteller wegen der Verwendung von Thermofenstern zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen, weil eine sittenwidrige Schädigung in diesen Fällen nicht nachgewiesen werden könne. Doch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes gab zuletzt bekannt, dass selbst eine fahrlässige Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen.
Ein abschließendes Urteil in der Sache wird am 21. März 2023 verkündet. Sollten die EuGH-Richter der Auffassung ihres Generalanwalts folgen, wovon auszugehen ist, müsste auch der BGH seine bisherige Rechtsprechung noch einmal überdenken. Diesel-Klagen würden generell deutlich einfacher durchsetzbar sein. Schließlich müsste in Zukunft nur noch die vorhandene Manipulation nachgewiesen werden. Das ist mittels eines Rückrufbescheids oder eines Sachverständigengutachtens machbar.
Manipulation von Diesel-Fahrzeugen: Schadensersatzansprüche bestehen
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.