17.
Aug 2022

Das Kraftfahrt-Bundesamt darf auch Fiat-Fahrzeuge zurückrufen

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für die Zulassung von Autos deutscher Hersteller verantwortlich. Dementsprechend hat das KBA im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch Rückrufe für entsprechende Fahrzeuge von Herstellern wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, Opel und Porsche veranlasst. Mittlerweile kann die Behörde aber auch Fahrzeuge zurückrufen, die ihre Typengenehmigung im Ausland erhielten. Das könnte vor allem im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal relevant werden.

Mehr als 200.000 manipulierte Fiat-Fahrzeuge in Deutschland

Fiat steht bereits seit Längerem unter erhärtetem Manipulationsverdacht. Im Sommer 2020 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere Geschäftsräume des italienischen Autobauers und stellte im Anschluss fest, dass allein in Deutschland vermutlich mehr als 200.000 manipulierte Fiat-Fahrzeuge zugelassen wurden.

Auch das KBA gab in der Vergangenheit bereits bekannt, dass die Behörde auffällige Abgaswerte bei Messungen an Fiat-Fahrzeugen der Modellreihe Ducato festgestellt habe. Allerdings gab das Kraftfahrt-Bundesamt diese Informationen lediglich an die italienischen Behörden weiter, damit diese in der Sache aktiv werden. Schließlich haben diese den manipulierten Fahrzeugen auch ursprünglich die Typengenehmigung erteilt.

Dank EU-Verordnung: KBA darf Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, zurückrufen

Mittlerweile hat sich jedoch gezeigt, dass sich das KBA nicht auf die italienischen Behörden verlassen kann. Im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal wurden bislang nämlich lediglich der Fiat 500x und der Fiat Doblò zurückgerufen. Der Fiat Ducato wurde allerdings deutlich häufiger zugelassen als diese zwei Modelle, denn der Kastenwagen gilt als sehr beliebtes Nutzfahrzeug und ist wird besonders oft für den Ausbau von Wohnmobilen verwendet. Daher sind in Deutschland wohl zahlreiche Wohnmobil-Besitzer vom Fiat-Abgasskandal betroffen, ohne dies zu wissen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt muss in der Sache allerdings nicht länger auf die untätigen italienischen Behörden warten. Stattdessen ist das KBA seit September 2020 dazu befugt, auch Fahrzeuge, die im EU-Ausland zugelassen wurden, zurückzurufen. Dies ermöglicht die EU-Verordnung 2018/585.

Vor allem die Umwelt-Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) übte daher in den vergangenen Wochen Druck auf das KBA aus und hat wegen der ausbleibenden Rückrufe bereits eine Beschwerde eingereicht sowie rechtliche Schritte angekündigt. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass das KBA künftig dazu gezwungen wird, noch vor den italienischen Behörden in der Sache aktiv zu werden.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Für betroffene Fahrzeughalter wird es nicht schön sein, von der Manipulation des eigenen Autos zu erfahren. Dennoch ist diese Information sehr hilfreich. Schließlich hätten entsprechende PKW-Halter ihre Autos sicher nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Daher haben diese auch Anspruch auf Schadensersatz.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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