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Landgericht Marburg: Zocker bekommt über 50.000 Euro zurück
Über 50.000 Euro hat ein Hesse im Jahr 2020 innerhalb von wenigen Monaten auf der Website des Glücksspielanbieters Tipico verzockt. Doch nun hat das Landgericht (LG) Marburg dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte die vollständige Erstattung seiner Verluste zugesprochen. Tipico hätte das Geld des deutschen Spielers nämlich eigentlich nie annehmen dürfen.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem Verfahren am Landgericht Marburg ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen Februar und Oktober 2020 insgesamt 60.710 Euro auf einer Website des maltesischen Glücksspielanbieters Tipico einzahlte und sich lediglich 10.500,80 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 50.209,20 Euro hatte er bei virtuellen Automatenspielen verloren.
Während dieses Zeitraums verfügte Tipico allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. In Deutschland darf Tipico erst seit Oktober 2022 sogenannte Slots im Internet anbieten.
Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Tipico und anderen Anbietern ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Marburg so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.
Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.