09.
Aug 2021

Landgericht Paderborn: Schadensersatz für manipuliertes VW-Fahrzeug mit EA 288-Motor

Am 22. September 2015 veröffentlichte Volkswagen eine Ad-hoc-Mitteilung, in der der Konzern den Dieselskandal erstmals zugab. Zunächst ging es dabei um Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA 189. Doch auch dessen Nachfolgemotor mit der Bezeichnung EA 288 stand seitdem immer wieder unter Manipulationsverdacht. Das Landgericht Paderborn hat Volkswagen nun im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte wegen der Manipulationen dieses Motors verurteilt.

Kläger informierte sich direkt über Manipulation seines neuen Fahrzeugs

In dem Prozess ging es um einen VW Tiguan, der weniger als einen Monat nach der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung von Volkswagen gekauft wurde. Der Kläger gab damals sogar ein Fahrzeug mit EA 189-Motor für den Neuwagen in Zahlung und ließ sich versichern, dass sein neues Fahrzeug definitiv nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Allerdings wurden während unabhängiger Abgastests auch in VW-Fahrzeugen mit EA 288-Motor illegale Abschalteinrichtungen entdeckt, die nur auf dem Prüfstand für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgten. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge während offizieller Zulassungstests vorgaben, sauber zu sein. Im Normalbetrieb stießen sie jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt ist. Insofern hätten die manipulierten PKW eigentlich nie zugelassen werden dürfen.

Das Urteil: Schadensersatz für Fahrzeug-Rückgabe

Vor dem Landgericht Paderborn beteuerte der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte, dass er das Fahrzeug niemals gekauft hätte, wenn er zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätte. Die Paderborner Richter verurteilten VW unter anderem deshalb wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von rund 27.000 Euro sowie Verzugszinsen für die Rückgabe seines mittlerweile fast sechs Jahre alten Autos zu. Für das Fahrzeug hatte er ursprünglich knapp 35.000 Euro gezahlt.

In Ihrem Urteil argumentierten die verantwortlichen Richter, dass in dem VW Tiguan eine Software verbaut wurde, die dafür sorgt, dass sich der Schadstoffausstoß nur auf dem Prüfstand innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte bewegt. Da Volkswagen diesen Sachverhalt zum Kaufzeitpunkt verschwiegen hat, hat der Kläger demnach einen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag geschlossen und darf sein Auto zurückgeben.

Kein Rückrufbescheid für das betroffene Fahrzeug

Der manipulierte VW Tiguan wurde im Herbst 2015 als Neuwagen gekauft. Bislang hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Auto nicht wegen des Abgasskandals zurückgerufen und laut eigener Aussagen keine illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit EA 288-Motor entdeckt. Jüngst veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jedoch Schriftstücke, aus denen hervorgeht, dass das KBA Fahrzeuge mit EA 288-Motor gar nicht auf den Einbau von Abschalteinrichtungen testete.

Stattdessen vertraute die Behörde nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals auf die Aussagen von Volkswagen. Der Konzern beteuerte gegenüber dem KBA, dass Automobile mit dem EA 288-Motor nicht manipuliert wurden. Demgegenüber stehen jedoch unabhängige Abgastests, die den EA 288-Abgasskandal eindeutig belegen. Zudem kontaktierte Volkswagen zahlreiche Halter von Fahrzeugen mit EA 288-Motor, um an den Autos Software-Updates vorzunehmen, die sich auf die Abgasreinigung auswirkten. Dies war auch bei dem Kläger am Paderborner Landgericht der Fall.

Vorsicht vor freiwilligen Software-Updates

Normalerweise werden solche Software-Updates in Folge eines amtlichen Abgasskandal-Rückrufs durchgeführt, damit der Schadstoffausstoß der zurückgerufenen PKW normalisiert werden kann. Einige Autohersteller versuchen jedoch, offiziellen Rückrufen zuvorzukommen, indem sie die betroffenen Fahrzeughalter bereits vorab bezüglich der Durchführung eines solchen Updates kontaktieren. PKW-Besitzer sollten sich jedoch unbedingt rechtlich beraten lassen, bevor sie einem freiwilligen oder auch amtlich angeordneten Software-Update zustimmen.

Ein Software-Update ist nämlich kein harmloser Eingriff. Da die illegal manipulierten Autos nicht dafür konzipiert wurden, Schadstoffe korrekt zu filtern, können die Software-Updates neben einem verbesserten Stickoxid-Ausstoß auch zu schwerwiegenden Problemen mit dem jeweiligen PKW führen.

Laut einer Umfrage der Vereine für Konsumenteninformation (VKI) beklagt sich jeder zweite Halter eines illegal manipulierten Fahrzeugs über Folgeprobleme der Software-Updates. Dazu zählen unter anderem ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, unangenehme Gerüche, Ausfälle des Abgassystems und verstopfte Partikelfilter. Oft treten Folgeschäden am Fahrzeug zudem erst nach mehreren Monaten oder Jahren auf.

Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann jedoch Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Paderborner Richter beweisen diesbezüglich einmal mehr, dass hierfür kein amtlicher Rückruf nötig ist.

Im Rahmen des Abgasskandals können die Besitzer von manipulierten Autos juristisch gegen den verantwortlichen Hersteller vorgehen und diesen zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs bringen. Im Gegenzug winkt eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen. Zudem bestätigte der Bundesgerichtshof bereits, dass auch ein Anspruch auf ein mangelfreies Neufahrzeug besteht, sofern dieser innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes in Höhe von zwei Jahren nach dem Kaufdatum geltend gemacht wird.

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