23.
Dez 2019

Letzte Chance auf Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal: Erste Verjährungsfrist tritt 2020 ein

Bahnbrechendes Urteil zur Verjährung im VW Abgasskandal / Landgericht Trier: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW möglicherweise erst Ende 2022 / Landgericht: Verjährung von Ansprüchen im VW Abgasskandal möglicherweise erst Ende 2022 (Bild ausschließlich zur redaktionellen Nutzung). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/122701 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB/Shanti Hesse (Shutterstock.com)“

Rund 2,4 Millionen Volkswagenmodelle mit einem EA 189-Dieselmotor sind in Deutschland vom Abgasskandal betroffen. Seit Bekanntwerden des Betruges haben diese Fahrzeuge extrem an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Halter die Möglichkeit, in der Sache rechtlich gegen Volkswagen vorzugehen und ihr Fahrzeug gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert liegt, zurückzugeben. Doch am 01.01.2020 tritt die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Im Gegensatz zu Goldenstein & Partner nehmen deshalb einige Kanzleien bereits jetzt keine Fälle mehr an.

Hunderttausende setzen Rechte trotz guter Erfolgsaussichten noch nicht durch

Obwohl die Chancen auf Erfolg bei einer Klage bei nahezu 100 Prozent liegen, haben noch immer hunderttausende VW-Besitzer in Deutschland ihre Rechte im Abgasskandal nicht durchgesetzt. Wer damit jedoch bis ins kommende Jahr wartet, verschenkt seinen Anspruch auf eine Entschädigung. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt die Hintergründe zu dem Thema:

“Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 01.01.2020 eintritt.

Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz, der über dem aktuellen Marktwert ihres PKW liegt, von Volkswagen einzufordern und ihr Fahrzeug im Gegenzug zurückzugeben.

Noch immer setzen jedoch zahlreiche VW-Halter ihre Rechte nicht durch. Diese müssen sich nun beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen und damit bares Geld: Ein Weiterverkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt bringt in der Regel mehrere tausend Euro weniger ein als eine Entschädigung durch Volkswagen.”

Letzte Frist für Rechtsdurchsetzung: 30. Dezember 2019

“Wir von Goldenstein & Partner zählen zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal und betreuen aktuell mehr als 17.800 Mandanten in der Sache. Im Gegensatz zu anderen Kanzleien, nehmen wir noch bis zum 30.12.2019 Mandate im Abgasskandal an und setzen für betroffene Fahrzeughalter  Entschädigungen durch. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir gewährleisten, dass die Klage rechtzeitig bei dem verantwortlichem Gericht eingeht.”, führt Rechtsanwalt Goldenstein fort und ergänzt:

Für unsere Mandanten ist die Rechtsdurchsetzung komplett risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Dienste unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen, der den Prozess für eine Provision, die nur im Erfolgsfall fällig wird, finanziert. Wir empfehlen daher jedem betroffenen Fahrzeughalter in Deutschland, den eigenen Rechtsanspruch durchzusetzen.”

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Nicht selten betragen die Entschädigungssummen im Abgasskandal mehrere zehntausend Euro.

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