10.
Mai 2024

LG Darmstadt: Zocker erhält Spielverluste in Höhe von mehr als 90.000 Euro zurück

Das Landgericht (LG) Darmstadt hat einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte aktuell die Erstattung seiner Spielverluste in Höhe von rund 93.333,01 Euro sowie Verzugszinsen zugesprochen. Das Geld hatte der Mann zuvor innerhalb von fast acht Jahren auf der Website eines Glücksspiel-Unternehmens aus Gibraltar verzockt. Eigentlich hätte der verantwortliche Glücksspielanbieter allerdings nie Geld von dem hessischen Verbraucher annehmen dürfen, weshalb er seine Verluste nun zurückbekommt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Darmstadt ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen November 2012 und September 2020 insgesamt 101.849,01 Euro auf einer Website des Glücksspiel-Unternehmens Electra Works Ltd. aus Gibraltar einzahlte und sich lediglich 8.516 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 93.333,01 Euro hat er auf der Website verzockt. Während dieses Zeitraumes verfügte Electra Works allerdings über keine bundesweit gültige Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der Regierung von Gibraltar sowie von der UK Gambling Commission.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizenzierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Electra Works.

Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Electra Works und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Darmstadt so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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