22.
Mai 2024

LG Mainz: Glücksspieler erhält über 46.000 Euro zurück

Marken wie Lottohelden sind vielen Menschen in Deutschland bekannt. Doch nur die Wenigsten wissen, dass die Betreibergesellschaft der Lottohelden-Website in Deutschland ohne gültige Glücksspiellizenz aktiv war, weshalb betroffene Glücksspieler ihr Geld von dem maltesischen Unternehmen zurückfordern können. Entsprechende Rückforderungsansprüche hat das Landgericht (LG) Mainz aktuell bestätigt und einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte die Erstattung seiner Online-Spielverluste in Höhe von mehr als 46.000 Euro zugesprochen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens am Landgericht Mainz

In dem Verfahren am LG Mainz ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen Juli 2020 und Juni 2023 insgesamt 46.074,04 Euro bei Online-Casinospielen auf der Website von Lottoland verzockt hat. Während dieses Zeitraumes verfügte die Betreibergesellschaft der Website, die European Lotto and Betting Ltd., allerdings über keine deutsche Konzession für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine maltesische Glücksspiellizenz.

Generell wurde der deutsche Online-Glücksspielmarkt erst im Juli 2021 bundesweit liberalisiert, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Seitdem haben Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit, sich um eine Konzession für verschiedene Online-Glücksspiele zu bewerben. Dies ist bereits mehr als 40 Unternehmen gelungen, der European Lotto and Betting Ltd. allerdings nicht.

Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von der Lottoland-Betreiberin und anderen Anbietern ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Mainz so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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