29.
Mai 2024

LG Osnabrück: Glücksspieler erhält Verluste in Höhe von über 40.000 Euro zurück

In einem Online-Casino hatte ein Mann aus Niedersachsen so richtig viel Pech und verzockte innerhalb von etwas mehr als sieben Monaten über 40.000 Euro. Doch das verlorene Geld soll der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte nun zurückbekommen, wenn es nach den Richtern am Landgericht (LG) Osnabrück geht. Der verantwortliche Online-Glücksspielanbieter war nämlich nicht im Besitz einer Lizenz dafür und hätte daher eigentlich nie Geld von dem Mann annehmen dürfen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Osnabrück ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen Juli 2020 und April 2021 insgesamt 40.105,00 Euro auf zwei Websites des maltesischen Glücksspiel-Unternehmens Aspire Global International verzockte. Während dieses Zeitraums verfügte Aspire Global International allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. In Deutschland darf Aspire Global International erst seit dem 21.06.2023 Online-Glücksspiel anbieten.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung für legales Online-Glücksspiel, wobei dort lizenzierte Unternehmen sich auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielunternehmen bereits Jahre zuvor im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Aspire Global International.

Ohne eine deutsche Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Aspire Global International und anderen Glücksspiel-Unternehmen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Osnabrück so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Das Osnabrücker Urteil ist längst kein Einzelfall mehr. Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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