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Diesel-Autos enthalten noch immer Manipulationssoftware
Fast sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals sind offensichtlich noch immer mehrere Millionen illegal manipulierte Autos auf deutschen Straßen unterwegs. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuell, nachdem die Umweltorganisation zahlreiche Abgasmessungen an Fahrzeugen verschiedener Hersteller vorgenommen hat.
Stickoxidausstoß: Massive Grenzwert-Überschreitungen bei Diesel-Autos
So überschreitet ein Audi A5 3.0 TDI, dessen Motortechnik innerhalb des VW-Konzerns millionenfach eingesetzt wurde, die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte der Umweltnorm Euro 5 im Realbetrieb um mehr als das 13-fache: Durchschnittlich stößt der Audi 2.355 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus – erlaubt wären gerade einmal 180 Milligramm pro Kilometer.
Als besonders erschreckend bezeichnet die DUH zudem die Messergebnisse eines Euro-6-Wohnmobils auf Fiat Ducato-Basis. Das im Juli 2019 zugelassene Wohnmobil des Herstellers Carthago stößt im Schnitt 1.996 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus und somit 16-mal mehr, als es eigentlich erlaubt wäre. Offensichtlich machte die Abgasreinigung des mehr als 100.000 Euro teuren Wohnmobils seitens des Herstellers nur ein sehr kleines Investment aus.
Zu hoher Schadstoffausstoß trotz Software-Update
Selbst Fahrzeuge, die im Zuge des Abgasskandals bereits ein Software-Update zur Normalisierung ihrer Abgasreinigung erhalten haben, überschritten die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte während der DUH-Abgastests teilweise um ein Vielfaches. Als Beispiel hierfür führt die DUH einen Mercedes Viano 2.2 CDI 4matic der Umweltnorm Euro 5 auf.
Der Kastenwagen von Mercedes-Benz stieß bei einer Messung im Durchschnitt 902 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Fahrzeug nach der Durchführung des verpflichtenden Updates die Straßentauglichkeit bescheinigt hatte. Eigentlich hätte der Viano nur 180 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen dürfen. Doch das installierte Software-Update scheint seine Wirkung im Normalbetrieb zu verfehlen.
DUH geht gegen Zulassungsbescheide vor: Rückrufwelle droht
Die Messungen der Deutschen Umwelthilfe sollten für die Besitzer von Dieselfahrzeugen ein Warnsignal sein: Auch heute ist es noch möglich, dass das eigene Fahrzeug wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden muss. Das gilt selbst für Fahrzeuge, die aufgrund illegaler Manipulationen bereits ein Software-Update erhalten haben. Tatsächlich könnte es hierzulande bereits zeitnah zu einer weiteren Rückrufwelle kommen, nachdem seit 2015 bereits rund vier Millionen Diesel-Autos in Deutschland wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden.
Die Deutsche Umwelthilfe geht nämlich bereits juristisch gegen mehrere Zulassungsbescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Sollte sich die DUH sich mit ihren Argumenten vor Gericht durchsetzen, müsste das KBA mehrere Millionen Fahrzeuge in Deutschland zurückrufen – auch solche, die bereits zurückgerufen wurden. Im schlimmsten Fall droht den betroffenen Autos dann sogar die Stilllegung.
Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz
Wer ein illegal manipuliertes Auto besitzt, hat jedoch Möglichkeiten, um sich gegen diesen Betrug zu wehren. So bestehen beispielsweise Schadensersatzansprüche in der Sache, weil die manipulierten Fahrzeuge durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren haben und weitere unvorhersehbare Folgeschäden des Dieselskandals nicht auszuschließen sind.
Betroffene Fahrzeughalter können den verantwortlichen Hersteller deshalb mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Auto zu behalten, um einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises erstattet zu bekommen.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung und kostenlose Prüfung ist möglich
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Auf der Website der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.