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Mercedes-Benz-Besitzer haben gute Aussichten auf Schadensersatz wegen Abgasbetrug
Die Halter von illegal manipulierten VW-Autos können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Doch wie sieht es bei Mercedes aus? Auch der Stuttgarter Autobauer musste deutschlandweit bereits mehr als eine halbe Million Fahrzeuge zurückrufen, weil diese illegal manipuliert wurden. Nun steht der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einer Entscheidung, die betroffenen Mercedes-Fahrern wohl zu Rechtssicherheit verhelfen würde.
Schadensersatz bei fahrlässiger Schädigung?
Die obersten Zivilrichter der Europäischen Union haben angekündigt, im September darüber zu entscheiden, ob die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auch Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sich der verantwortliche Hersteller fahrlässig – und nicht sittenwidrig – schuldhaft verhalten hat.
Diese Entscheidung wird vor allem in Deutschland mit Spannung erwartet, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Manipulation von Mercedes-Autos zur Überraschung vieler Rechtsexperten teilweise als fahrlässig eingestuft und bestehende Rechtsansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern daher angezweifelt hat.
Verbraucherfreundliche EuGH-Entscheidung wird erwartet
Wenn der EuGH nun entscheidet, dass auch eine fahrlässige Schädigung Schadensersatzansprüche rechtfertigt, kann auch der BGH das nicht ignorieren, denn der Europäische Gerichtshof ist die oberste zivilrechtliche Instanz in Europa. Folglich hätten die Besitzer von manipulierten Mercedes-Benz-Autos beste Aussichten auf Schadensersatz.
Dass sich die EuGH-Richter im September verbraucherfreundlich positionieren, ist extrem wahrscheinlich. Bereits vor wenigen Wochen hat die EuGH-Generalanwaltschaft ihren Schlussantrag in der Sache verkündet. Dabei führte der zuständige Generalanwalt aus, dass Verbraucher auch bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz haben. Es ist üblich, dass die EuGH-Richter der Empfehlung der Generalanwaltschaft folgen.
Diese Modelle sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen
Der Mercedes-Abgasskandal betrifft zahlreiche Diesel-Varianten, die der Stuttgarter Autobauer zwischen 2008 und 2018 gebaut und mit Motoren der Typen OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651 ausgestattet hat. Dies trifft auf die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano zu.
Mercedes hat die betroffenen Motoren mit Abschalteinrichtungen ausgestattet, die unter anderem die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW beeinflussen. Auch temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster – kamen bei Daimler zum Einsatz.
Konkret erkennen die manipulierten Autos, wenn sie Teil eines amtlichen Abgastests sind. In diesen Momenten schalten die Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus und geben vor, sauber zu sein. Nur deshalb wurden die betroffenen Autos auch für den Straßenverkehr zugelassen. Im normalen Betrieb stoßen die Mercedes-Benz-Autos jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus.
Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche
Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.