22.
Dez 2022

Mercedes-Einsteigermodelle: A- und B-Klassen wurden illegal manipuliert

Die A- und B-Klassen von Mercedes-Benz gelten als Einsteigermodelle. Mindestens eine Sache haben die Kompaktwagen allerdings mit den größeren Fahrzeugvarianten des Stuttgarter Autobauers gemeinsam: Auch A- und B-Klasse sind vom Abgasskandal betroffen. Die Halter der illegal manipulierten Fahrzeuge können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Diese Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Lange Zeit sah es so aus, als wären nur A- und B-Klassen aus den Baujahren 2010 bis 2012 vom Abgasskandal betroffen. In diesem Jahr ließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber auch Fahrzeugmodelle aus den Baujahren 2014 bis 2017 wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückrufen.

Bei den betroffenen Modellen handelt es sich um Fahrzeuge, die unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden und Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen OM 607 bzw. OM 640 enthalten. Die manipulierten Fahrzeuge stoßen im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus und erhielten die Typgenehmigung nur, weil sie während amtlicher Abgastests deutlich bessere Emissionswerte vorgaben.

Half das KBA dabei, die Manipulationen der A- und B-Klasse monatelang zu verschleiern?

Fragen werfen vor allem die Rückrufe, die in diesem Jahr angeordnet wurden, auf. Die Software-Updates, mit denen die vorhandene Abschalteinrichtung überschrieben werden sollte, wurden nämlich vor der amtlichen Feststellung der eigentlichen Manipulation vom KBA freigegeben. Das lässt darauf schließen, dass Mercedes-Benz einem amtlichen Rückruf bereits zuvorkam und die betroffenen PKW-Besitzer zunächst im Rahmen von freiwilligen Rückrufen in die Werkstatt lockte.

Eigentlich hätte das KBA jedoch unmittelbar nach der Freigabe der jeweiligen Updates reagieren und die manipulierten Fahrzeuge amtlich zurückrufen müssen. Das verzögerte Handeln des KBA ermöglichte es Mercedes, die Kommunikation im Zusammenhang mit den Updates zunächst selbst zu bestimmen und so den Abgasskandal teilweise zu verschleiern. Schließlich mussten Fahrzeughalter, die bereits ein Software-Update erhalten haben, nicht in regulärer Form über den späteren Rückruf durch das KBA informiert werden.

Mercedes-Abgasskandal: Rechtsberatung ist sinnvoll

Wer in den vergangenen Monaten von Mercedes-Benz einen Schriftsatz erhalten hat, in dem Schlagworte wie “Emissionen”, “Schadstoffe”, “Abgase”, “Software-Update”, “Software-Aktualisierung“ oder “Kalibrierung von Datensätzen” auftauchten, sollte sich daher schnellstmöglich rechtlich beraten lassen. In diesem Fall ist es nämlich extrem wahrscheinlich, dass das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Da die Installation eines Software-Updates nachweislich zu Folgeschäden führen kann und die nachweisliche Manipulation von Diesel-Fahrzeugen in der Regel mit enormen Wertverlusten korreliert, sollten sich betroffene Fahrzeughalter unbedingt bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache beraten lassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits bestätigt, dass die Halter von nachweislich manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Allerdings sinkt der jeweilige Entschädigungsanspruch mit jedem gefahrenen Kilometer. Deshalb ergibt es Sinn, frühzeitig aktiv zu werden. Im schlimmsten Fall bleiben betroffene PKW-Besitzer sonst nämlich mit leeren Händen auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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