01.
Jun 2023

Mercedes-Musterfeststellungsklage verzögert sich

Im Juli 2022 startete die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Der zweite Verhandlungstermin wird erst ein Jahr später – nämlich am 20. Juli – stattfinden. Das gab ein Sprecher des Stuttgarter Gerichts aktuell bekannt. Im Rahmen der Klage möchten rund 3000 Mercedes-Benz-Besitzer der Modellreihen GLC und GLK herausfinden, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben.

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Die Mercedes-Musterfeststellungsklage ist bereits die zweite Musterklage im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. 2020 endete eine solche Klage gegen VW mit einem Vergleich. Eine ähnliche Entwicklung könnte es auch bei der Mercedes-Musterklage geben. Die Erfolgsaussichten der Kläger stehen aktuell nämlich sehr gut.

Zwar gab der BGH in der Vergangenheit bekannt, dass Mercedes seine Kunden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal möglicherweise nur fahrlässig und nicht vorsätzlich geschädigt hat. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2023, dass selbst bei einer fahrlässigen Schädigung im Abgasskandal Schadensersatzansprüche bestehen. Schließlich müssen die betroffenen Fahrzeughalter auch in dem Fall mit den negativen Konsequenzen des Abgasskandals, wie zum Beispiel Wertverluste oder die Angst vor der Stilllegung des eigenen Fahrzeugs, leben.

Nun muss der deutsche Bundesgerichtshof die EuGH-Entscheidung in die deutsche Rechtsprechung übertragen. Am 26. Juni werden Deutschlands oberste Zivilrichter diesbezüglich erste Entscheidungen verkünden. Es ist davon auszugehen, dass der BGH betroffenen Fahrzeughaltern bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen PKW-Hersteller eine einmalige Zahlung zuspricht, wenn diese ihre manipulierten Autos im Gegenzug behalten. Eine Berechnungsgrundlage für diese Zahlung werden die BGH-Richter aller Voraussicht nach ebenfalls an diesem Tag veröffentlichen.

Endet die Mercedes-Musterklage in einem Vergleich?

Die Stuttgarter Richter hatten bereits angekündigt, im Zusammenhang mit der Mercedes-Musterfeststellungsklage zunächst die EuGH- und BGH-Urteile zur fahrlässigen Schädigung abzuwarten. Da es am EuGH bereits eine verbraucherfreundliche Entscheidung gab und sich am BGH eine ebensolche anbahnt, werden wohl auch die Richter am OLG Stuttgart im Anschluss bestehende Schadensersatzansprüche der Teilnehmer der Mercedes-Musterklage bestätigen.

Es ist zudem wahrscheinlich, dass die Stuttgarter Richter die klagenden Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung anregen werden, um eine einfache Lösung für die Entschädigung der Mercedes-Benz-Besitzer zu finden. Nach einem Urteilsspruch müssten diese ihre bestehenden Ansprüche ansonsten allesamt noch einmal einzeln einklagen. Im Rahmen der Musterfeststellungsklage wird nämlich namensgetreu nur festgestellt, ob ein Anspruch überhaupt besteht, um den jeweiligen Klägern zu Rechtssicherheit zu verhelfen.

Über 500.000 manipulierte Mercedes-Fahrzeuge in Deutschland

Von der sich anbahnenden verbraucherfreundlichen Entscheidung am Bundesgerichtshof profitieren allerdings nicht nur die Teilnehmer der Mercedes-Musterfeststellungsklage, sondern auch andere Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen. Insgesamt wurden allein in Deutschland mehr als 500.000 manipulierte Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers zugelassen.

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen manipulierten Mercedes-Modellen wurden unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass entsprechende Abschalteinrichtungen illegal sind und betroffene Fahrzeughalter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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