08.
Aug 2022

Diesel-Thematik: Mercedes-Benz wegen fahrlässiger Schädigung verurteilt

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wurde Mercedes-Benz kürzlich mehrfach wegen fahrlässiger Schädigung vom Landgericht (LG) Stuttgart verurteilt. “Diese Entscheidungen stellen einen Wendepunkt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals dar. Künftig wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Sache deutlich einfacher sein”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein diese aktuelle Entwicklung. Goldensteins gleichnamige Kanzlei ist für eines der aktuellen Urteile verantwortlich.

Hohe Entschädigung für bereits verkauftes Fahrzeug

Der Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte sprach das Stuttgarter Landgericht eine Entschädigung in Höhe von 9.353,34 Euro sowie Verzugszinsen zu. Die Klägerin hatte im April 2016 einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI Matic als Gebrauchtwagen für 36.750 Euro gekauft und diesen im November 2021 für 21.083 Euro verkauft.

In dem Fahrzeug, das einen Dieselmotor der Baureihe OM651 enthält, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Dadurch stieß das Auto der Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte im Normalbetrieb deutlich mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt wäre.

Das Fahrzeug erhielt nur deshalb die Typengenehmigung, weil es während amtlicher Abgastests vorgab, sauber zu sein. Nachdem der Betrug aufflog, wurde der GLK jedoch vom KBA zurückgerufen. 2019 ging die Klägerin daher juristisch gegen Mercedes-Benz vor und forderte Schadensersatz.

LG Stuttgart widerspricht bisheriger BGH-Rechtsprechung

Das Stuttgarter Landgericht sah es nun als erwiesen an, dass das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt nicht mangelfrei war, weshalb der Klägerin ein Schaden entstanden sei. Schließlich hätte der Mercedes im schlimmsten Fall sogar die Straßenzulassung verlieren und somit komplett stillgelegt werden können.

Weil Mercedes-Benz diesen Schaden mindestens fahrlässig verursacht hat, hat die Klägerin laut der Stuttgarter Richter Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätte diese ihr Fahrzeug wohl nicht zu denselben Konditionen gekauft, wenn die Manipulationen zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wären.

Das Urteil ist insofern relevant, da der Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit entschieden hat, dass die Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Schädigung fahrlässig erfolgte. Die Stuttgarter Richter positionieren sich also konträr zur bisherigen Rechtsprechung der obersten Zivilrichter Deutschlands, indem sie eine nachweislich sittenwidrige Schädigung nicht als Grundvoraussetzung für die Auszahlung von Schadensersatz sehen.

Verbraucheranwalt: Der Automobilindustrie droht eine Klagewelle

“Die Entscheidung der Stuttgarter Richter kommt nicht unerwartet”, meint Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt: “Zuletzt hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs nämlich bestätigt, dass Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf eine Entschädigung haben. Es ist davon auszugehen, dass die EuGH-Richter dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dies würde auch die BGH-Richter dazu nötigen, ihre bisherige Rechtsprechung in der Sache noch einmal zu überdenken.

Insofern ist das Stuttgarter Urteil nur ein Vorbote für das, was noch kommt. Eine verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung am Europäischen Gerichtshof wird die Rechtsdurchsetzung von betroffenen Mercedes-Benz-Besitzern massiv erleichtern und beispielsweise auch den rund 3000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage gegen den Stuttgarter Autobauer helfen.

Selbst die Halter von manipulierten Fahrzeugen anderer Hersteller werden von einem entsprechenden Urteil profitieren. Auch Automobilhersteller wie Volkswagen, Fiat oder Volvo haben nämlich ähnliche Abschalteinrichtungen wie Mercedes-Benz verbaut. Der gesamten Automobilindustrie droht daher eine massive Klagewelle.

Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, sich frühzeitig bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Aufgrund der Vielzahl an erwarteten Klagen könnte es nämlich zu Überlastungen der verantwortlichen Gerichte kommen. Je schneller die eigenen Rechtsansprüche geltend gemacht werden, desto eher können diese auch durchgesetzt werden. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte stehen betroffenen Verbrauchern daher jederzeit für eine kostenfreie Erstberatung zum Thema zur Verfügung.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten diese ihre Autos sicherlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Dementsprechend besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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