13.
Apr 2022

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes startet im Juli 2022

Die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz startet am 12. Juli 2022. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aktuell verkündet. Die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK mit dem Diesel-Motor OM651 haben dementsprechend noch bis zu diesem Tag Zeit, um sich der Klage anzuschließen oder die eigene Teilnahme wieder abzumelden.

Hintergrundinformationen zur Mercedes-Musterklage

Mit der Mercedes-Musterklage sollen bis zu 50.000 Verbraucher die Möglichkeit erhalten, ihre Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kostenfrei prüfen zu lassen. An der Klage können sich Mercedes-Benz-Besitzer aus Deutschland beteiligen, die ihre Fahrzeuge ausschließlich zu privaten Zwecken – also nicht als Geschäftswagen – genutzt haben. Außerdem muss das betroffene Fahrzeug gekauft worden sein, bevor dieses wegen des Abgasskandals vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde.

Im Rahmen der Klage soll geklärt werden, ob die betroffenen PKW-Besitzer wegen der Fahrzeug-Manipulationen Anspruch auf den sogenannten kleinen Schadensersatzanspruch haben. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher so stellen, als wäre der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen. In dem Fall hätten die PKW-Käufer schließlich deutlich weniger Geld für ihr Fahrzeug gezahlt, denn diese haben wegen des Skandals unter anderem enorm an Wert verloren.

Eine ähnliche Musterklage gegen VW endete im Frühjahr 2020 in einem Vergleich. Sämtliche Klage-Teilnehmer konnten sich damals 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises als Entschädigung sichern, wenn diese im Gegenzug auf weitere Rechtsansprüche verzichteten und ihr Auto behielten.

VW-Musterfeststellungsklage endete nicht optimal

Dass die VW-Musterfeststellungsklage mit dem Vergleich positiv ausging, kann allerdings nicht behauptet werden. Selbst Klaus Müller, der damals Vorstand des klagenden Verbands war, gab im Rahmen der Verkündung der Einigung bekannt, dass der Verband eigentlich für mehr gestritten habe. Das Vergleichsangebot bezeichnete er daher wörtlich als “nicht großzügig”.

Tatsächlich erhielten Klage-Teilnehmer, die das Angebot ablehnten, nur wenige Wochen später von VW deutlich bessere Vergleichsangebot, wenn diese ihr Fahrzeug behielten. Gleichzeitig konnten sie zudem im Rahmen von Einzelklagen durchsetzen, dass VW ihre manipulierten Fahrzeuge zurücknahm.

In diesem Fall erhielten die Kläger eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientierte. Ein entsprechendes Grundsatzurteil, das für betroffene Verbraucher Rechtssicherheit bedeutete, hatte die Kanzlei Goldenstein nämlich im Mai 2020 am Bundesgerichthof (BGH) erwirkt.

Verjährungshemmung dank Klage-Teilnahme

Für Mercedes-Besitzer könnte eine Teilnahme an der MFK allerdings dennoch Vorteile bieten. Da die betroffenen Fahrzeuge bereits im Jahr 2018 zurückgerufen wurden, sind die Rechte der PKW-Besitzer gemäß der dreijährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist zumindest in Teilen bereits am 01. Januar 2022 verjährt.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch schon erklärt, dass betroffene Halter die Verjährung ihrer Rechtsansprüche hemmen können, indem diese sich für eine Musterklage an- und vor dem ersten mündlichen Verhandlungstermin – in dem Fall also der 12. Juli 2022 – wieder abmelden. Dann haben betroffene Verbraucher noch sechs Monate Zeit, um ihre Rechte individuell durchzusetzen, ohne eine Verjährung zu riskieren.

Mercedes-Halter sollten sich vor Teilnahme an Musterklage beraten lassen

Generell ergibt es Sinn, sich vor der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage von einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Ob eine Teilnahme korrekt ist, wird nämlich nicht vom klagenden Verband geprüft.

Das hat bereits im Rahmen der VW-Musterfeststellungsklage dazu geführt, dass sich weit mehr als 100.000 Menschen in das Klageregister eingetragen haben, die dazu eigentlich nicht berechtigt waren. Darüber hinaus können spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien auch einordnen, ob eine frühzeitige Abmeldung von der Klage im Einzelfall Sinn ergibt, weil eine Individualklage möglicherweise wirtschaftlich sinnvoller ist.

Einzelklage ist risikofrei möglich

Tatsächlich ist es nämlich auch ohne Musterklage problemlos möglich, die eigenen Rechtsansprüche risikofrei im Rahmen einer Einzelklage durchzusetzen. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt sämtliche Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall eine zuvor festgelegte Provision.

Die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Daimler-Dieselskandal stehen aktuell so gut wie nie zuvor. Selbst das Bundesverkehrsministerium hat mittlerweile bestätigt, dass Daimler mehrere illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen verbaut hat. Für den Hersteller ist es also unmöglich, diese Tatsachen zu leugnen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: