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Nach BGH-Urteil: Das sind die Rechte im Dieselskandal
Vor rund einem Monat sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Konkret bewerteten die BGH-Richter die Abschalteinrichtungen in VW-Dieselfahrzeugen mit dem EA 189-Motor als illegal. Insgesamt wurden allein in Deutschland knapp 2,5 Millionen VW-Fahrzeuge mit dieser Motorisierung zugelassen.
Der BGH-Kläger konnte sein manipuliertes Fahrzeug nun an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises plus Verzugszinsen in Höhe von 4,12 Prozent ab dem Tag der Klageerhebung. Diese Zinsen sollen Kläger finanziell dafür entschädigen, dass das Fahrzeug während der Klage noch nicht zurückgegeben werden konnte. Lediglich die bisherige Laufleistung musste sich der Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen.
Entschädigung in Höhe von 29.800 Euro trotz intensiver Fahrzeugnutzung
Insgesamt überwies VW dem BGH-Kläger 29.805,32 Euro für sein Fahrzeug, obwohl er dieses vor knapp sechs Jahren für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Vergleichbare Modelle werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für gerade einmal rund 18.000 Euro gehandelt.
BGH-Urteil bringt Rechtssicherheit für Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen
“Das ist ein Grundsatzurteil für sämtliche Autobesitzer, die ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der die Kanzlei Goldenstein im Jahr 1992 gegründet hat. Er ergänzt:
„Unser Mandant hat sich bewusst dazu entschieden, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen und wurde von VW enttäuscht. Während der Gebrauchtwagen-Marktwert seines PKW durch den Skandal extrem gesunken ist, konnten wir für ihn eine Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis in Höhe von 31.500 Euro orientiert.
Am Ende wurden unserem Mandanten fast 30.000 Euro überwiesen, obwohl er das Fahrzeug jahrelang genutzt hat. Hätte er das Auto verkauft oder sich der sogenannten Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, hätte er nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten.
Der Sieg vor dem BGH war wegweisend, denn künftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung beziehen. Betroffene Verbraucher haben nun Rechtssicherheit. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern in Deutschland nicht über dem Gesetz steht.
Wir raten jedem, der ein Dieselfahrzeug besitzt, sich bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass neben VW auch nahezu alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Das BGH-Urteil wird auch für die manipulierten PKW dieser Autobauer eine Signalwirkung haben.”
Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen
Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.
Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.
BGH-Urteil macht Weg frei für österreichische VW-Halter
Das BGH-Urteil ist aber nicht nur für deutsche Fahrzeughalter spannend: VW-Halter aus allen europäischen Ländern haben nun die Möglichkeit, die Rückabwicklung ihrer manipulierten PKW erfolgreich am Gerichtsstand von VW in Braunschweig durchzusetzen. Die Braunschweiger Richter, die im Dieselskandal zuvor stets im Sinne von Volkswagen urteilten, kündigten bereits ein Umdenken ihrer Rechtsauffassung aufgrund des BGH-Urteils an.
Eine Klage in Braunschweig ergibt vor allem für Autobesitzer Sinn, in deren Länder die juristische Lage im Dieselskandal noch nicht endgültig geklärt wurde. Dies gilt unter anderem für Österreich. In dem deutschen Nachbarland mangelt es bislang an verbraucherfreundlichen Urteilen und auch ein höchstrichterliches Urteil wird wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr gesprochen werden. Die Kanzlei Goldenstein vertritt bereits mehr als 1500 österreichische Mandanten im Dieselskandal.
“Uns erreichen jede Woche hunderte Anfragen von potentiellen Mandanten aus Österreich”, erzählt Alexander Voigt, Rechtsanwalt der Kanzlei Goldenstein.
Auch in der Causa finanziellen Risiko – eine entscheidende Komponente für viele Kläger – hat die Kanzlei eine Antwort parat. Um die betroffenen Verbraucher von jeglichen Bedenken zu befreien, haben sich die Anwälte die Deckungszusagen von den führenden Rechtsschutzversicherern aus Österreich geholt. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, dem steht ein Prozesskostenfinanzierer zur Verfügung, der sämtliche Kosten trägt und nur bei Erfolg eine Provision in Höhe von 20 Prozent erhält. “Es ist an der Zeit, dass sich auch die Verbraucher aus Österreich zur Wehr setzen.”, ergänzt Alexander Voigt.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.