31.
Jan 2024

Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

Viele Verbraucher sind bereit, für umweltfreundliche Produkte mehr auszugeben als für solche ohne Nachhaltigkeitsversprechen. Deshalb bewirbt so manches Unternehmen die eigene Ware als nachhaltig, obwohl dies eigentlich gar nicht der Fall ist. Das EU-Parlament möchte irreführende Umweltaussagen nun verbieten. Dafür wurde aktuell eine neue EU-Richtlinie beschlossen.

Umweltaussagen nur noch mit Beleg

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, hat das EU-Parlament nun beschlossen: Aussagen zur Umweltfreundlichkeit eines Produkts sind in Zukunft nur noch erlaubt, wenn diese auch belegt werden können. Demnach dürfen Produkte beispielsweise lediglich dann als klimaneutral beschrieben werden, sofern dies auch anhand einer anerkannten Zertifizierung belegt werden kann.

Bereits in den vergangenen Wochen hatten sich Unterhändler der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EU-Parlaments auf die Richtlinie geeinigt. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, müssen alle 27 Mitgliedsländer dem Gesetzvorschlag noch zustimmen. Im Anschluss haben die nationalen Regierungen zwei Jahre lang Zeit, um die neue EU-Richtlinie in ihre heimische Gesetzgebung zu integrieren.

 

Mehrere Greenwashing-Skandale in Europa

In Zukunft dürfte es für Unternehmen in Europa also deutlich schwieriger sein, Greenwashing zu betreiben. Das ist auch deshalb relevant, da es in der jüngeren Vergangenheit mehrere kleine und große Greenwashing-Skandale in Europa gab.

So wurde beispielsweise die Drogeriekette dm dazu verurteilt, ihre Eigenmarken künftig nicht mehr als klimaaneutral oder umweltneutral zu bezeichnen. Zudem wurde auch abseits von klassischen Verbraucherprodukten Greenwashing betrieben. Beispielsweise hat Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS, Fondsprodukte als nachhaltig bezeichnet, obwohl dies in Wahrheit gar nicht der Fall war. In den USA musste die DWS deshalb sogar schon eine Strafzahlung in Millionenhöhe begleichen.

Auch in Deutschland laufen aktuell Ermittlungen gegen die DWS und vor knapp zwei Wochen kam es erneut zu Razzien in der Sache. Beobachter sehen es als sehr wahrscheinlich an, dass gegen die DWS auch hierzulande zeitnah eine Strafzahlung verhängt wird. Auf die DWS könnten aber noch deutlich höhere Zahlungen in der Sache zukommen, denn betroffene Anleger können sich auch schon vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie gegen diesen Betrug wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Schließlich hätten die betroffenen Anleger wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von den unwahren Werbeaussagen gewusst hätten.

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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