15.
Jul 2022

Neues BGH-Urteil zu Restschadensersatz bei manipulierten Diesel-Autos

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich gestern abermals zu bestehenden Restschadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geäußert. Demnach können die Halter von manipulierten Fahrzeugen nur dann erfolgreich Restschadensersatzansprüche durchsetzen, wenn sie diese gegenüber dem Fahrzeug- und nicht dem Motorenhersteller geltend machen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Die BGH-Richter haben sich mit der Klage eines Mannes befasst, der im Dezember 2011 einen Audi Q5 mit dem nachweislich manipulierten VW Diesel-Motor EA189 als Neuwagen erwarb. Im Jahr 2017 – zwei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals – wurde der Mann nach eigenen Angaben in Form eines Rückrufbescheids über die Manipulation seines Fahrzeugs informiert.

2020 reichte der mittlerweile verstorbene Mann deshalb eine Schadensersatzklage ein, die seine Ehefrau bis zuletzt fortführte. Am zuständigen Oberlandesgericht hatte die Klage auch überwiegend Erfolg. Volkswagen ging jedoch gegen dieses Urteil in Revision. VW argumentierte, der Mann hätte sich spätestens 2016 über die Manipulation informieren müssen, wodurch seine Rechtsansprüche gemäß der dreijährigen Verjährungsfrist am 01. Januar 2020 verjährt wären. Die BGH-Richter stimmten dieser Argumentation nun zu.

Restschadensersatz nur bei Klage gegen Fahrzeughersteller

Grundsätzlich gaben die BGH-Richter allerdings bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum Thema zu bedenken, dass die Ehefrau des Mannes vermutlich dennoch Anspruch auf sogenannten Restschadensersatz gemäß § 852 BGB hat. Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal lassen sich Restschadensersatzansprüche nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf eines Neufahrzeugs geltend machen.

In ihrem gestrigen Urteil verkündeten die BGH-Richter allerdings, dass dies in diesem Fall nicht möglich sei. Das liegt daran, dass der verstorbene Ehemann der Klägerin seine Ansprüche gegenüber VW geltend macht, obwohl er einen Audi gekauft hat. Restschadensersatzansprüche lassen sich laut BGH allerdings nur gegenüber dem verantwortlichen Fahrzeug- und nicht dem Motorenhersteller durchsetzen. Dies ist der Fall, weil der Motorenhersteller im Normalfall nicht mitverdient, wenn der Fahrzeughersteller ein Auto verkauft.

Im Rahmen der Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen können Fahrzeughalter nämlich nur die Summe verlangen, die der jeweilige Hersteller durch den Betrug verdient hat. Folglich hat die Klage der Audi-Besitzerin gegen VW keinen Erfolg. Ihr Mann hätte seine Rechtsansprüche von Anfang an gegenüber Audi durchsetzen können und müssen. Dies gilt, insbesondere, nachdem der BGH eine Haftung der Audi AG aus § 826 BGB beim Motor EA 189 bereits mit Urteil vom 25.11.2021 (Az. VII ZR 238/20) bejaht hat. Es ist insofern davon auszugehen, dass auch die Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB gegen Audi bestehen.

 

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter wegen des Abgasskandals

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz geltend machen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

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