13.
Dez 2023

Nur wenige Verbraucher erkennen Greenwashing

Eine aktuelle Umfrage belegt, dass zwar knapp die Hälfte der Europäer umweltfreundliche Produkte bevorzugt. Doch kaum ein Befragter traut sich zu, falsche oder irreführende Umweltschutzbehauptungen von Unternehmen zu entlarven. Das kann es für Firmen leicht machen, sogenanntes Greenwashing zu betreiben.

Europäer fordern Verifizierung von Umwelt-Labels

Konkret gaben lediglich drei Prozent der Europäer an, Greenwashing sicher identifizieren zu können. Das spricht dafür, dass europäische Verbraucher kaum einschätzen können, was sich hinter Aussagen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen wirklich versteckt.

Folglich wünschen sich drei Viertel der Befragten, dass umweltfreundliche Label verifiziert werden. „Unsere Studie zeigt, dass die Verbraucher für strengere Maßnahmen offen sind, die umweltverschmutzende Unternehmen daran hindern, ihre Produkte grün anzumalen“, sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands BEUC.

Gesetzliche Vorgaben und Definitionen von Nachhaltigkeit fehlen oft

Tatsächlich gibt es bislang kaum gesetzliche Vorgaben, die regeln, wann Aussagen zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder eines Produkts tatsächlich getroffen werden dürfen. Viele Unternehmen sahen dies als Freifahrtschein für Greenwashing und bewarben beispielsweise Produkte als Co2-neutral, obwohl diese nicht Co2-neutral hergestellt wurden, sondern lediglich Kompensationen für die Co2-Neutralität gezahlt wurden oder nicht einmal das der Fall war.

Greenwashing betrifft allerdings längst nicht nur klassische Verbraucherprodukten. Auch in der Finanzbranche haben völlig übertriebene Werbeaussagen beispielsweise dazu geführt, dass Anleger in vermeintlich nachhaltige Fonds und andere Wertpapiere investiert haben, die in Wahrheit gar nicht umweltfreundlich waren.

Falsche Nachhaltigkeitsangeben in der Finanzbranche: Der DWS Greenwashing-Skandal

Einer der größten deutschen Vermögensverwalter, DWS, muss sich deshalb beispielsweise bereits seit mehr als zwei Jahren mit Ermittlungen wegen falscher Nachhaltigkeitsangeben auseinandersetzen. Während die US-Börsenaufsicht gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank bereits eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar verhängt hat, ermitteln BaFin, Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt hierzulande noch gegen das Finanzinstitut.

Konkret hat die DWS eigene Fondsprodukte beispielsweise damit beworben, dass über diese zu 0 Prozent in Kohle investiert würde, obwohl die in den Fonds gehaltenen Unternehmen durchaus Geld mit Kohlekraftwerken verdienen durften. Auf diese Weise lockte die DWS sogenannte Impact-Anleger an, die mit ihren Investitionen neben einer Rendite auch eine messbare, positive soziale oder ökologische Wirkung erzielen wollten.

Irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit sind strafbar

Obwohl der Begriff Nachhaltigkeit auch in der Finanzbranche rechtlich nicht eindeutig definiert wurde, sind irreführende Aussagen, wie sie die DWS verwendet hat, dennoch unzulässig und auch strafbar. Schließlich hätten die betroffenen Anleger ihre Investments vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt, wenn sie frühzeitig von den tatsächlichen Umweltauswirkungen des jeweiligen Fonds gewusst hätten. Dafür sprechen auch die Ergebnisse der Umfrage der Verbraucherschutzorganisationen

Aus diesem Grund muss DWS aufgrund der nachweislich falschen Aussagen zur Umweltfreundlichkeit ihrer Fonds nicht nur mit Strafzahlungen rechnen, sondern auch mit Anlegerklagen. Betroffene Investoren haben nämlich die Möglichkeit, ihre Investments vollständig zurückzufordern und auch bereits gezahlte Fondsgebühren zurückzuverlangen, wenn sie mit falschen Nachhaltigkeitsaussagen in die Irre geführt wurden.

Betroffene Anleger können bestehende Rechtsansprüche kostenfrei prüfen lassen

Für betroffene Anleger ergeben Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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