20.
Jul 2023

Österreich: Bis zu 1,6 Millionen Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen

Allein wegen des VW-Abgasskandals wurden 2016 rund 360.000 Diesel-PKW in Österreich zurückgerufen. Längst ist allerdings klar, dass nicht nur Volkswagen seine Fahrzeuge illegal manipuliert hat. Die österreichische Arbeiterkammer kommt nun zu dem Ergebnis, dass in dem Alpenland vermutlich bis zu 1,6 Millionen Fahrzeuge illegal manipuliert wurden.

790.000 Fahrzeuge in Österreich sind bereits nachweislich vom Abgasskandal betroffen

Konkret rechnet die Arbeiterkammer vor, dass in Österreich bereits rund 537.000 Diesel-Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern wegen des Abgasskandals amtlich zurückgerufen wurden. Darüber hinaus sollten 253.000 Fahrzeuge von Volkswagen und Renault im Rahmen von freiwilligen Serviceaktionen optimiert werden.

Zudem könnte es bald zum Rückruf von etwa 800.000 weiteren Fahrzeugen kommen, wodurch insgesamt fast 1,6 Millionen Fahrzeuge in Österreich vom Abgasskandal betroffen sind. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht aktuell nämlich wegen des Abgasskandals juristisch gegen mehr als 100 Typgenehmigungen von PKW-Modellen verschiedener Fahrzeughersteller vor und fordert den Rückruf von mehreren Millionen Dieseln in ganz Europa.

Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich gegen Zulassung von manipulierten Dieseln

Mit ihren Klagen feierte die DUH zuletzt bereits einen ersten Teilerfolg. Im Februar 2023 bewertete das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nämlich das VW Software-Update, mit dem die Abgasreinigung von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen 2016 eigentlich normalisiert werden sollten, als illegal.

Das liegt daran, dass auch das Update mehrere Abschalteinrichtungen enthält und die Abgasreinigung unter anderem bei bestimmten Außentemperaturen und längeren Zeiten im Leerlauf reduziert bzw. ganz abschaltet. Das ist per Definition des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) allerdings illegal.

Die EuGH-Richter haben nämlich eindeutig festgestellt, dass Abschalteinrichtungen zur Reduzierung der Abgasreinigung nur dann legal sind, wenn diese ausschließlich in Ausnahmesituationen zum Schutz vor Gefahr oder unmittelbaren Motorschäden Verwendung finden. Das trifft allerdings nicht auf das VW Software-Update zu, wie das Schleswiger Verwaltungsgericht klarmachte.

Kommt eine neue Diesel-Rückrufwelle?

Zwar ist das Urteil der deutschen Verwaltungsrichter aktuell noch nicht rechtskräftig und VW sowie das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben dagegen Berufung eingelegt. Doch es ist aufgrund der eindeutigen Aussagen der EuGH-Richter zum Thema unwahrscheinlich, dass die Richter in den nächsthöheren Instanzen zu einem anderen Ergebnis kommen werden.

Ganz im Gegenteil: Ein höchstrichterliches Grundsatzurteil in der Sache wird wohl auch dazu führen, dass die anderen DUH-Klagen schnell rechtssicher beendet werden können, denn die unterschiedlichen Abschalteinrichtungen der verschiedenen Automobilhersteller sind sich de facto alle sehr ähnlich. Insofern ist es durchaus wahrscheinlich, dass es auch in Österreich bald noch einmal zu einer regelrechten Rückrufwelle im Abgasskandal kommen wird.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Österreichische Halter von Diesel-Fahrzeugen sollten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam beobachten und sich möglichst frühzeitig bezüglich möglicher Rechtsansprüche in der Sache informieren. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat nämlich gezeigt, dass manipulierte Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger einbringen als Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Darüber hinaus können betroffene Fahrzeuge Folgeschäden erleiden.

Generell hätten betroffene PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Unter anderem deshalb bestehen in der Sache Schadensersatzansprüche. Diese können sogar durchgesetzt werden, wenn ein Fahrzeug noch nicht amtlich zurückgerufen wurde. Es ist nämlich beispielsweise möglich, eine illegale Manipulation auch mittels eines Sachverständigengutachtens festzustellen.

Klagen ohne finanzielles Risiko ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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