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Österreich: Oberster Gerichtshof urteilt im Abgasskandal verbraucherfreundlich
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) aktuell eine positive Entscheidung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verkündet. Allerdings müssen die Halter von manipulierten Diesel-Autos auch sieben Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulationen darauf warten, ob Österreichs oberste Zivilrichter Schadensersatzansprüche in der Sache für gerechtfertigt halten. Am OGH wurde nämlich lediglich entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen Diesel-Verfahren decken müssen.
Versicherer verweigerten Deckungszusage zu Unrecht
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten ihrer Kunden übernehmen. Doch in den vergangenen Jahren haben österreichische Versicherer plötzlich damit begonnen, die Deckung für Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu verweigern.
Begründet wurde diese fragwürdige Entscheidung damit, dass der Schaden, der Autokäufern wegen der Manipulationen entsteht, nicht durch die
Verwendung ihres Fahrzeugs entstand. Das war aber eine Bedingung vieler Rechtsschutzversicherer, um eine Deckungszusage zu erteilen. Allerdings entschied der OGH nun, dass in diesem Fall andere Deckungsbestimmungen greifen. Damit steht eindeutig fest: Auch österreichische Versicherer müssen die Verfahrenskosten von Diesel-Klagen übernehmen.
Österreicher können von Rechtssicherheit in Deutschland profitieren
Weil es in Österreich bislang noch keine Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gibt, kann es sinnvoll sein, die eigenen Rechtsansprüche in Deutschland durchzusetzen. Dort hat der Bundesgerichtshof (BGH) nämlich bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz haben.
Von der fortgeschrittenen deutschen Rechtsprechung können Österreicher deshalb profitieren, da es innerhalb der EU möglich ist, bestehende Schadensersatzersatzansprüche am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Da Autohersteller wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, Opel und Porsche ihren Hauptsitz in Deutschland haben, können österreichische Halter von manipulierten Fahrzeugen also auch in ihrem Nachbarland erfolgreich gegen diese Unternehmen vorgehen.
Abgasskandal: Auch ohne Rechtsschutzversicherung risikofrei klagen
Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Österreichische Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben bis zu 30 Jahre lang Zeit, um ihre Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Dennoch ergibt es Sinn, sich möglichst frühzeitig über bestehende Schadensersatzansprüche zu informieren, denn die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer und kann im schlimmsten Fall sogar komplett erlöschen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.