31.
Okt 2023

OLG Dresden spricht Wohnmobil-Besitzer Schadensersatz im Abgasskandal zu

Im Juli dieses Jahres senkten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Abgasskandal. Seitdem ist es auch für Wohnmobil-Besitzer einfacher, Entschädigungsansprüche in der Sache durchzusetzen. Dies untermauerte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden aktuell, indem die Dresdner Richter einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte Schadensersatz zusprachen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am OLG Dresden ging es um einen Fiat Ducato, der mit einem 2,3-Liter-Multijet-Dieselmotor ausgestattet, unter der Umweltnorm Euro 5 zugelassen und als Wohnmobil ausgebaut wurde. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Spätsommer 2015 als Neuwagen für 66.500 Euro erworben und seitdem mehr als 100.000 Kilometer mit dem Wohnmobil zurückgelegt.

Knapp fünf Jahre nach dem Fahrzeugkauf ergaben Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeuge in Deutschland vom Abgasskandal betroffen sind. Mittlerweile haben auch unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bestätigt, dass die Abgasreinigung von Wohnmobilen mit Fiat Ducato-Basis illegal manipuliert wurde. Dadurch wirken die betroffenen Fahrzeuge während amtlicher Abgastests sauber, stoßen im Normalbetrieb jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Wegen dieser Manipulationen ging der Wohnmobil-Besitzer gemeinsam mit Goldenstein Rechtsanwälte gegen Stellantis, den Mutterkonzern von Fiat, vor und forderte Schadensersatz. Die Richter am OLG Dresden sprachen dem Kläger nun Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zu und ließen der Gegenseite keine Möglichkeit, um gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

Wohnmobil-Abgasskandal: Verjährung von Rechtsansprüchen droht

Das verbraucherfreundliche Urteil ist eines von vielen, das Goldenstein Rechtsanwälte in den vergangenen Wochen erwirken konnte. Dass nun immer mehr deutsche Gerichte Wohnmobil-Besitzern im Abgasskandal Schadensersatz zusprechen, ist vor allem für betroffene Fahrzeughalter wichtig, die ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht geltend gemacht haben. Bestehende Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal drohen nämlich zeitnah zu verjähren.

Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung über den Wohnmobil-Abgasskandal informierte, ist es möglich, dass die Verjährung in der Sache bereits am 01. Januar 2024 eintritt. Das würde bedeuten, dass betroffene PKW-Halter im schlimmsten Fall nur noch bis zum 31. Dezember 2023 um 23:59 Uhr Zeit haben, um eine Klage in der Sache erfolgreich einzureichen. Wer bislang noch keine Rechtsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal durchgesetzt hatte, sollte sich daher zeitnah über die eigenen Möglichkeiten in der Sache informieren, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden.

Wohnmobil-Abgasskandal: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeughersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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