29.
Jan 2020

OLG Hamburg stärkt Verbrauchern im Abgasskandal den Rücken

Die zuständigen Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg (OLG) stärken die Verbraucherrechte im Abgasskandal. Der Kanzlei Goldenstein & Partner liegt diesbezüglich ein bislang unveröffentlichter Hinweisbeschluss vor. Demnach wertet das OLG die Rückgabe eines vom Abgasskandal betroffenen Skoda Yeti gegen die Zahlung einer Entschädigung durch Volkswagen als rechtmäßig. Dabei bezieht sich das Gericht auf das deutschlandweit erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW, das im Juni 2019 von der Kanzlei Goldenstein & Partner am OLG Koblenz erwirkt wurde.

OLG Hamburg mit neuartiger Bewertung der Nutzungsentschädigung

Besonders spannend ist an dem Hinweisbeschluss vor allem die Einschätzung zur Nutzungsentschädigung. Fahrzeughalter, die ihr Auto im Rahmen des Abgasskandals zurückgeben, erhalten in der Regel den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstattet. Letztere setzt sich aus der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Urteils zusammen.

Das Hamburger OLG argumentierte nun aber, dass die Nutzungsentschädigung lediglich bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Fahrzeugrücknahme einzubehalten sei. So argumentieren die Richter, dass Volkswagen seine Kunden durch die Verweigerung der Rücknahme zu einem Gerichtsprozess zwinge. Im Zuge dessen profitiere der Wolfsburger Konzern demnach wirtschaftlich von der Weiternutzung betroffener Fahrzeuge. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, kommentiert:

“Wir von der Kanzlei Goldenstein & Partner befürworten die Argumentation des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Es ist nur logisch, dass Fahrzeughalter nicht für die Nutzung eines Autos bestraft werden, wenn sie dieses Fahrzeug eigentlich gar nicht mehr nutzen wollten. Gleichzeitig kann aber auch niemand erwarten, dass die jeweiligen Fahrzeuge stillgelegt werden, solange keine Entschädigung ausgezahlt wurde, mit der ein neues Auto angeschafft werden könnte.

Dass Volkswagen seine Kunden im Abgasskandal weiterhin vor deutsche Gerichte zieht, ist ein wirtschaftliches Zeitspiel: Längst ist klar, dass nahezu alle Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden. Volkswagen könnte sich also auch direkt mit betroffenen Haltern auf einen Vergleich einigen. Doch der Konzern profitiert aktuell von längeren Verfahren, während die zuständigen Gerichte durch die Vielzahl an Prozessen teilweise überfordert sind und sich die Prozessdauer dadurch immer weiter hinzieht.

Dennoch setzen wir von Goldenstein die Rechte unserer Mandanten aktuell in durchschnittlich sechs Monaten durch. Im Mai diesen Jahres wird ein Fall von uns vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) öffentlich verhandelt. Ein dortiges Urteil wird deutschen Verbrauchern endgültig Rechtssicherheit in der Sache verschaffen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch der BGH die Berechnung der Nutzungsentschädigung ähnlich wie das OLG in Hamburg einordnen wird.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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