22.
Mrz 2024

OLG München bestätigt Rückzahlungsansprüche aus illegalem Online-Glücksspiel

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat aktuell in einem von Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt, dass Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückgefordert werden können und damit eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Kempten (Allgäu) aus der Vorinstanz bestätigt. Insgesamt erhält der Allgäuer Kläger mehr als 60.000 Euro zurück.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen März 2016 und Februar 2022 insgesamt 162.778,90 Euro auf einer Website des maltesischen Glücksspiel-Unternehmens PlayCherry Limited einzahlte und sich lediglich 100.800,00 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 61.978,90 Euro hatte er auf der Website verzockt.

Während dieses Zeitraumes verfügte PlayCherry Limited allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Erst seit April 2022 darf PlayCherry Limited Online-Sportwetten in Deutschland anbieten, seit Mai 2023 zudem auch virtuelle Automatenspiele.

Ohne eine deutsche Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von PlayCherry Limited und anderen Glücksspielanbietern, die ohne deutsche Konzession aktiv waren, bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah das LG Kempten bereits in der Vorinstanz so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein die vollständige Erstattung seiner Verluste zu. Die Richter am OLG München haben diese Entscheidung nun bestätigt

 

Online-Glücksspielmarkt in Deutschland wurde erst 2021 liberalisiert

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizensierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch PlayCherry Limited.

Ohne deutsche Lizenz hätten sich diese Glücksspielanbieter allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Wenn dies trotzdem geschah, können betroffene Glücksspieler ihre Verluste vollständig zurückfordern, wie der aktuelle Beschluss des Oberlandesgerichts München eindrucksvoll bestätigt.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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