09.
Mai 2022

Verbände könnten für PKW-Rückrufe wegen Abgaswerten sorgen

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für die Zulassungen von Fahrzeugen deutscher Automobilhersteller verantwortlich. Dass die Behörde mit dieser Arbeit häufig überfordert war, beweist der Abgasskandal. Über Jahre erteilte das KBA Autos, deren Abgasreinigung illegal manipuliert wurde, die Typengenehmigung. Nun könnten unabhängige Verbände dem KBA jedoch stärker auf die Finger gucken und sogar Rückrufwellen verursachen.

Deutsche Umwelthilfe geht gegen Genehmigung von VW Software-Update vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht aktuell bereits juristisch gegen mehrere Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Unter anderem bemängelt die DUH, dass das KBA im Zuge des VW-Abgasskandals ein Software-Update von Volkswagen genehmigte. Dieses Update wurde mehreren Millionen Fahrzeugen, in denen der manipulierte VW-Motor EA189 verbaut wurde, aufgespielt.

Das Update sollte dafür sorgen, dass die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge normalisiert wird und die jeweiligen PKW-Modelle nicht die Zulassung verlieren. Tatsächlich erlaubte das KBA die weitere PKW-Nutzung nach dem Aufspielen des Updates. Allerdings ergaben unabhängige Abgastests, dass die manipulierten Fahrzeuge nach dem Update manchmal noch mehr Abgase ausstoßen als vorher.

So wurde mit dem VW-Software-Update zwar die vorhandene Manipulationssoftware überspielt. Doch mit dem Update wurde auch ein sogenanntes Thermofenster installiert. Das hat bewirkt, dass die Fahrzeuge nur bei bestimmten Temperaturen wirklich sauber sind. Bei weniger als 15 bzw. Mehr als 33 Grad Celsius stoßen die Fahrzeuge jedoch teilweise mehr Schadstoffe aus als vor dem Update.

EuGH-Schlussantrag: Verbände dürfen gegen KBA-Genehmigungen vorgehen

Bevor die Deutsche Umwelthilfe am Verwaltungsgericht Schleswig erwirken kann, dass die behördliche Genehmigung des Updates für nichtig erklärt wird, muss erst einmal die Klageberechtigung des Verbandes geklärt werden. Diesbezüglich hat sich die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im März im Rahmen eines Schlussantrages eindeutig auf Seiten der Umweltorganisation positioniert.

Zwar ist ein solcher Schlussantrag kein abschließendes Urteil, doch die EuGH-Richter folgen den Schlussanträgen der zuständigen Staatsanwaltschaft in nahezu jedem Fall. Insofern wird der BGH wohl in den kommenden Wochen endgültig bestimmen, dass auch Verbände juristisch gegen KBA-Zulassungen und -Genehmigungen vorgehen dürfen.

In Folge des EuGH-Urteils könnte es bei mehreren Fahrzeugherstellern zu Rückrufwellen kommen. Die Deutsche Umwelthilfe geht am Verwaltungsgericht Schleswig nämlich bereits gegen mehrere KBA-Genehmigungen vor und allein der erneute Rückruf der upgedateten VW-Fahrzeuge würde schon zu mehreren Millionen Rückrufen führen. Doch auch betroffene Fahrzeughalter können sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals wehren.

Die Rechtsansprüche im Abgasskandal

Der Abgasskandal hat unter anderem zu Wertverlusten der betroffenen Fahrzeuge und auch zu unvorhersehbaren Folgeschaden geführt. Da die manipulierten Fahrzeuge sicherlich deutlich weniger gekostet hätten, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre, haben betroffene PKW-Halter Anspruch auf Schadensersatz.

Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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