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Porsche Cayenne im Dieselskandal: EuGH soll klären
Die Rolle des Porsche Cayenne im Dieselskandal ist noch nicht vollständig ergründet. Fakt ist, dass in dem SUV mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein sogenanntes Thermofenster eingebaut ist, welches den Stickoxidausstoß des SUV bei heimischen Temperaturen so stark erhöht, dass er gegen die EU-Umweltrichtlinien verstößt. Porsche argumentiert, dass das Thermofenster dem Schutzes des Motors diene. Ein Richter am Landgericht (LG) Stuttgart bezweifelte dies und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Was ist ein Thermofenster?
Das Thermofenster ist eine besondere Form der Abschalteinrichtung, die ursprünglich zum Schutz des Motors entwickelt wurde. Dahinter steckt ein System, welches die Abgasreinigung herunterfährt, wenn die gemessene Außentemperatur sich außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs – dem Temperaturfenster – befindet. Laut gesetzlichen Vorschriften ist dies ab Werten unter 15 Grad Celsius oder über 33 Grad Celsius erlaubt. Liegt die Temperatur außerhalb dieses Fensters, wird die sog. Abgasrü und ckführung per Computerbefehl heruntergefahren. Einige Hersteller legen dies jedoch mehr als großzügig aus. Zum Kreis der Verdächtigen zählt – spätestens seitdem sich der EuGH der Sache angenommen hat – auch Porsche.
Die Abgasrückführung kommt bei Dieselmotoren zum Einsatz und sorgt dafür, dass Abgase nicht direkt durch den Auspuff ausgestoßen, sondern zunächst erneut in den Motor zurückgeführt werden. Dort kommt es im Verlaufe des Prozesses zu einer erneuten Verbrennung, wodurch der emittierte Schadstoff reduziert wird. Nur so kann der gesetzlich vereinbarte Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden. Wird diese Rückführung bei niedrigen oder hohen Temperaturen drastisch verringert, werden die Grenzwerte um ein vielfaches überschritten. Lange Zeitspannen unter 15 bzw. über 33 Grad Celsius sind jedoch keine Seltenheit in Deutschland und in weiteren Teilen der EU. Der Ausnahmezustand gehört demnach fast schon zum Regelbetrieb. Juristen und unabhängige Sachverständige bewerten das Verfahren daher als illegal.
“Der Rechtssprechung der Europäischer Union zufolge müssen Motoren im Alltag problemlos ihre Abgase reinigen können. Folgt man dieser Argumentation, dürfte das Thermofenster nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr anders gewährleistet werden kann. Durch die lang anhaltenden, kalten Jahreszeiten und Hitzewellen im Sommer befindet sich die Abschalteinrichtung allerdings im Dauereinsatz. Die Fahrzeuge dürften demnach überhaupt nicht zugelassen werden, da sie die Stickoxid-Grenzwerte massiv überschreiten”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und Partner.
Thermofenster im April beim EuGH
Am 28. April wird sich die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof zu der Sache äußern. Sämtliche Experten gehen davon aus, dass sich der EuGH in der Sache verbraucherfreundlich positionieren wird und die Halter von Thermofenster-Fahrzeugen ihre PKW an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können.
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.