21.
Okt 2021

Was müssen Porsche-Besitzer aktuell über den Dieselgate wissen?

Porsche hat aktuell einen Rekord aufgestellt: In den ersten neun Monaten des Jahres verkaufte der der Edelautohersteller 218.000 Fahrzeuge und damit mehr Autos als jemals zuvor. Doch das Stuttgarter Unternehmen, das seit mehreren Jahren gar keine Diesel-Autos mehr verkauft, trägt auch noch Altlasten mit sich rum. Beispielsweise gibt es noch immer Porsche-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals nicht durchgesetzt haben.

Diese Porsche-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Seit 2018 wurden mehrere Varianten des Porsche Cayenne sowie die Porsche-Modelle Macan S und Panamera wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die Fahrzeuge aus den Baujahren 2013 bis 2018 enthalten allesamt 3- und 4,2-Liter-Motoren, die von Audi entwickelt wurden. Die manipulierten Motoren tragen die Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898. Sie wurden insgesamt in mehr als zehn Porsche-, Audi- und Volkswagen-Fahrzeugen verbaut.

Wer ein solches Fahrzeug besitzt, sollte sich unbedingt schnellstmöglich bezüglich der eigenen rechtlichen Möglichkeiten in der Sache beraten lassen. Die sonst so wertstabilen Porsche-Autos haben durch den Abgasskandal nämlich unter anderem enorm an Wert verloren. Verpflichtende Software-Updates sorgen zudem dafür, dass die sonst als langlebig geltenden Motoren im Inneren der Porsche-Fahrzeuge möglicherweise eine deutlich kürzere Lebensdauer haben.

Die Fahrzeuge müssen nach der Durchführung eines solchen Updates nämlich deutlich mehr Abgase filtern, als es eigentlich vorgesehen war. Das kann unter anderem zu Verstopfungen von Partikelfiltern und mittelfristig sogar schwerwiegenden Motorenschäden führen. Umfragen des Verein für Konsumenteninformation (VKI) ergaben, dass jeder zweite Fahrzeughalter nach einem solchen Update über Folgeschäden klagt.

 

Vorsicht vor Eintritt der Verjährungsfrist

Für betroffene PKW-Besitzer gilt es nun, schnell zu handeln. Für zivilrechtliche Ansprüche gilt nämlich eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende. Übertragen auf dem Porsche-Abgasskandal bedeutet das, dass die Rechtsansprüche von Verbrauchern, deren Autos 2018 zurückgerufen wurden, zum 01. Januar 2022 zu verjähren drohen. Wer sich wegen des Skandals eine Entschädigung sichern möchte, sollte sich also schnell rechtlich beraten lassen.

Da Audi für die Entwicklung der manipulierten Motoren verantwortlich war, richten sich die Rechtsansprüche von Porsche-Besitzern in der Sache sich nicht gegen Porsche, sondern gegen Audi. Porsche hat mit dem Einbau der Abgasskandal-Motoren zwar gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, doch für den Betrug kann ausschließlich Audi haftbar gemacht werden.

 

Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Porsche-Halter

Betroffene Porsche Besitzer haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sie sich in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von der fälligen Summe abziehen lassen.

Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung durchzusetzen, die ungefähr 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

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