06.
Mai 2024

Recherche: Fast die Hälfte der vermeintlich nachhaltigen Fonds sind in Kohle und Co. Investiert

Dass als nachhaltig deklarierte Fonds in Wahrheit oft gar nicht so nachhaltig sind, ist längst bewiesen worden. Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS, musste deshalb sogar schon eine Millionenstrafe in den USA zahlen. Neue Recherchen des internationalen Medienprojekts „Great Green Investment Investigation” zeigen allerdings, dass noch immer fast die Hälfte aller in Deutschland handelbaren ESG-Fonds ihr Geld zum Teil in Unternehmen aus der Kohle-, Öl- oder Gasindustrie investieren.

Greenwashing: So viele “nachhaltige” Fonds sind in Deutschland und Europa betroffen

An dem europäischen Medienprojekt war unter anderem das Handelsblatt beteiligt. Dieses berichtet nun, dass rund 40 Prozent der etwa 1300 in Europa als sauber deklarierten Fonds ihr Geld zum vergangenen Jahreswechsel in Firmen gesteckt hätten, die Kohlenstoffdioxid produzieren und damit das Klima schädigen. Unter den 693 in Deutschland handelbaren Fonds liegt diese Quote mit 46,6 Prozent sogar noch höher.

Hinzu kommt, dass die betroffenen Fonds das Geld nicht nur in klimaschädliche Unternehmen aus Europa investieren, sondern auch in chinesische und russische Unternehmen aus dem Energiesektor. Das dürfte vielen sogenannten Impact-Investoren aus geopolitischen Gründen ganz und gar nicht nicht gefallen.

 

Regulierung wird schärfer, Anlegerklagen sind möglich

Laut Handelsblatt will die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) Greenwashing bei Finanzprodukten nun den Kampf ansagen. Demnach sollen in Zukunft Worte wie „nachhaltig“, „sauber“ oder „ESG“ (Environmental, Social, Governance) nicht mehr für Fonds verwendet werden dürften, die in CO2-intensive Industrien investiert sind. Die neuen Regeln sollen allerdings erst ab der ersten Jahreshälfte 2025 gelten.

Für betroffene Anleger gibt es aber auch unabhängig davon Möglichkeiten, um sich gegen diese Form des Greenwashings zu wehren. So ist es möglich, dass vollständig investierte Geld sowie bereits bezahlte Fondsgebühren aus entsprechenden Fonds zurückzufordern. Schließlich haben die jeweiligen Fondsbetreiber ihre Kunden in den meisten Fällen eindeutig in die Irre geführt.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei

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