11.
Feb 2020

Rechtskräftiges Urteil: VW muss im Dieselskandal vollen Kaufpreis ohne Nutzungsentschädigung erstatten

Das Landgericht Potsdam hat dem Halter eines VW-Passats im Abgasskandal den vollständigen Kaufpreis seines PKW als Entschädigung zugesprochen. Volkswagen ging daraufhin zwar in Berufung, zog diese aber nun zurück. Damit ist es das erste rechtskräftige Urteil in Deutschland, das einen Autohersteller im Abgasskandal zu dem Rückkauf eines manipulierten Fahrzeugs verpflichtet, ohne dabei eine Nutzungsentschädigung für die bis dahin zurückgelegte Strecke vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen.

Entschädigung ohne Nutzungsentschädigung ist Novum

Zwar urteilen aktuell nahezu alle Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich, dennoch müssen PKW-Halter im Normalfall damit rechnen, dass sich die bisherige Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges negativ auf ihre Entschädigungszahlung auswirkt. Der Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, Claus Goldenstein, erklärt die Tragweite des Urteils:

“Sollten weitere Gerichte in Deutschland der Rechtsauffasung des Landgericht Potsdam folgen, könnte der Dieselskandal für Volkswagen teurer werden als erwartet. Bislang haben betroffene Fahrzeughalter zwar die Möglichkeit, ihr Fahrzeug für die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises zurückzugeben, allerdings wird dabei in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung des jeweiligen PKW abgezogen.

Die deutschen Gerichte gehen meist von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 250.000 bis 300.000 Kilometern pro Fahrzeug aus. Hat ein PKW also bereits rund 100.000 Kilometer zurückgelegt, erhält sein Halter den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung, die sich in diesem Fall auf etwa ein Drittel des Kaufpreises beliefe.

Ohne diese Nutzungsentschädigung müsste Volkswagen deutlich höhere Entschädigungszahlungen aufbringen. Außerdem würde eine Klage gegen den Konzern dadurch auch für Fahrzeughalter Sinn ergeben, deren Automobile bereits mehrere hunderttausend Kilometer auf den Straßen waren. Dennoch ist es nicht undenkbar, dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzt. Schließlich hat Volkswagen seine Kunden ganz bewusst getäuscht und diese dadurch zu der Nutzung von Fahrzeugen gebracht, die sie eigentlich nie gekauft hätten. 

Wir von Goldenstein & Partner setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland für eindeutige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Noch in diesem Jahr werden wir einen großen Durchbruch in der Sache erzielen, denn am 5. Mai 2020 wird ein Fall von uns vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Es ist der erste BGH-Fall im Abgasskandal und ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Natürlich werden wir alles dafür tun, dass der BGH die Rechte im Abgasskandal besonders verbraucherfreundlich auslegt – auch mit Blick auf die Nutzungentschädigung.”

 

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