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Rechtsschutzversicherer erwarten neue Diesel-Klagewelle
Am 26. Juni werden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob im Zusammenhang mit dem Dieselskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz besteht und wie hoch dieser ausfällt. Prozessbeobachter gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus, weshalb sich einige Rechtsschutzversicherer laut des Finanzmagazins procontra bereits mit einer möglichen Diesel-Klagewelle befassen.
Rechtsschutzversicherer blicken Klagewelle teils positiv entgegen
Konkret gaben einige Versicherer auf Anfrage von procontra an, mit neuen Klagen zu rechnen. Unternehmen wie die Roland Rechtsschutz sehen dies sogar positiv, da sich im Zuge eines verbraucherfreundlichen Urteils die Erfolgsaussichten der eigenen Kunden erhöhen würden. „Wir haben unsere Kund:innen bei der Diesel-Thematik schon von Beginn an sehr weitgehend unterstützt. Daher wird sich für uns – aus derzeitiger Sicht – durch das Urteil vermutlich nicht viel ändern“, sagte ein Sprecher der Roland Rechtsschutz dem Finanzmagazin.
Dass einige Rechtsschutzversicherer mit Blick auf das anstehende BGH-Urteil grundsätzlich positiv gestimmt sind, liegt vor allem daran, dass sie ihre Kosten im Erfolgsfall einer Klage von der Gegenseite – also dem beklagten Hersteller – zurückbekommen. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs senkt also das finanzielle Risiko der Rechtsschutzversicherungen im Abgasskandal.
BGH wird Hürden für Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen wohl senken
Bereits im Mai ließ die Vorsitzende BGH-Richterin in den mündlichen Verhandlungen zum Thema durchblicken, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen künftig wohl auch bei einer fahrlässigen, also nicht vorsätzlichen, Schädigung Schadenersatzanspruch erhalten werden. Zwar sollen die manipulierten Fahrzeuge in dem Fall voraussichtlich nicht an den jeweiligen Hersteller zurückgegeben werden können. Doch es wird wohl möglich sein, die Summe zurückzubekommen, die im Vergleich zu einem nicht manipulierten Fahrzeug zu viel gezahlt wurde. Die Berechnungsgrundlage hierfür werden die BGH-Richter wohl am 26. Juni mitteilen.
Für die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen steigen die Aussichten auf Erfolg ihrer Diesel-Klagen dadurch massiv. Es ist nämlich einfach, bei Herstellern wie VW die Vorsätzlichkeit der Schädigung nachzuweisen. Allerdings ist das bei anderen Herstellern wie zum Beispiel Mercedes-Benz deutlich schwieriger. Das liegt vor allem daran, dass es kaum öffentliche Informationen darüber gibt, wer im Unternehmen die Manipulationen angeordnet hatte oder wann davon wusste.
Künftig wird der Nachweis, dass das jeweilige Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt eine Manipulationssoftware beinhaltete, ausreichen, um Schadensersatz zu erhalten. Dies ist mittels eines Rückrufschreibens oder eines Sachverständigengutachtens vergleichsweise einfach machbar. Der BGH wird die Hürden für Schadensersatz im Abgasskandal also voraussichtlich enorm senken.
Risikofreies Klagen ist auch ohne Versicherung möglich
Betroffene Fahrzeughalter sollten sich nun möglichst noch vor dem anstehenden BGH-Urteil über ihre möglichen Ansprüche in der Sache informieren, sofern sie dies bislang noch nicht getan haben. Selbst der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht hat nämlich bereits eine Klagewelle in Folge des BGH-Urteils prognostiziert. Wenn dies tatsächlich so kommt, könnte es daher zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten kommen. Daher gilt: Je eher Ansprüche durchgesetzt werden, umso eher gibt es auch Schadensersatz.
Rechtsschutzversicherte Verbraucher profitieren bei ihren Klagen davon, dass die jeweilige Versicherung das Kostenrisiko – mit Ausnahme einer möglichen Selbstbeteiligung – komplett übernimmt. Aber auch ohne entsprechende Versicherung ist es grundsätzlich möglich, risikofrei zu klagen.
In diesem Fall kann nämlich in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugegriffen werden. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten von Diesel-Klagen und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, zahlt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sogar die Kosten der Gegenseite, während der jeweilige Kläger keinen Cent aus eigener Tasche aufbringen muss.