29.
Sep 2022

Relevantes Diesel-Urteil kommt nicht mehr im September

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Wochen ein Urteil erwartet, vor dem sich fast die gesamte Automobilindustrie fürchtet. Die EuGH-Richter werden nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass selbst ein fahrlässig schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ausreicht, damit betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen PKW-Herstellern geltend machen können. Obwohl viele Prozessbeobachter von einer Urteilsverkündung im September ausgegangen waren, wird es dazu allerdings nicht mehr kommen.

Urteil wird voraussichtlich spätestens im November verkündet

Bislang ist noch kein konkreter Urteilstermin veröffentlicht worden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die EuGH-Entscheidung spätestens im November verkündet wird. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich vorerst alle Diesel-Verfahren aufgeschoben und erst am 21. November 2022 eine neue Verhandlung in der Sache angesetzt. An diesem Tag wollen sich Deutschlands oberste Zivilrichter auch zu dem EuGH-Urteil äußern. Insofern ist es naheliegend, dass diese Entscheidung bis dahin bereits verkündet wurde.

Das EuGH-Urteil hätte für viele Fahrzeughersteller und auch die Halter von manipulierten Autos enorme Auswirkungen. Die deutschen BGH-Richter hatten in der Vergangenheit nämlich festgestellt, dass ein sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden muss, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen.

Verbraucherfreundliche Entscheidung würde Rechtsdurchsetzung enorm vereinfachen

Oftmals ist es jedoch schwierig, eine solche Sittenwidrigkeit zu belegen. Dafür müssen nämlich im besten Fall interne Dokumente des jeweiligen Unternehmens vorliegen, die eine direkte Anweisung der Manipulation aufzeigen. Natürlich unternehmen die verantwortlichen Automobilkonzerne jedoch alles Nötige, damit möglichst wenige solcher Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

Das anstehende EuGH-Urteil würde die Diesel-Klagen von vielen betroffenen Fahrzeugherstellern insofern enorm vereinfachen. Künftig müsste im Prinzip nur noch die illegale Manipulation nachgewiesen werden. Das geschah in vielen Fällen sowieso schon durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das bislang deutschlandweit mehr als drei Millionen Diesel-PKW wegen des Abgasskandals zurückrief. Bei Fahrzeugen, die noch nicht amtlich zurückgerufen wurden, ist es zudem möglich, die Manipulation mit einem Sachverständigengutachten nachzuweisen.

EuGH-Generalanwaltschaft sendet positive Signale für Diesel-Kläger

Bereits vor einigen Wochen hat die EuGH-Generalanwaltschaft ihren Schlussantrag in der Sache verkündet und dabei klargestellt, dass nach ihrer Ansicht auch eine fahrlässige Schädigung Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Schließlich müssen betroffene Fahrzeughalter auch bei einer fahrlässigen Schädigung mit den negativen Konsequenzen des Abgasskandals leben. Dazu zählen unter anderem hohe Wertverluste sowie mittelfristige Folgeschäden.

Ein solcher Schlussantrag ist zwar noch kein abschließendes Urteil. Doch die EuGH-Richter folgen der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in fast jedem Fall. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht seine Kollegen in einem Rundschreiben bereits auf eine Klagewelle nach dem zu erwartenden EuGH-Urteil einstimmte. Während es in Stuttgart vor allem um Klagen gegen den dort ansässigen Fahrzeughersteller Mercedes-Benz geht, müssen aber auch viele weitere Hersteller mit zahlreichen Klagen rechnen.

Für betroffene Fahrzeughalter ergibt es Sinn, sich bereits vor der Verkündung des EuGH-Urteils juristisch beraten lassen, um im Anschluss schnell handeln zu können. Aufgrund der sich anbahnenden Klagewelle könnte es nämlich zu einer Verstopfung der zuständigen Gerichte und somit zu langen Wartezeiten kommen. Insofern gilt: Wer sich schnell juristisch gegen die Manipulationen zur Wehr setzt, bekommt auch schnell Recht.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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