Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihre Verluste zurück
Diese PKW-Besitzer können Restschadensersatzansprüche wegen des Dieselgates durchsetzen
In Deutschland verjähren bestehende Schadensersatzansprüche normalerweise innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Übertragen auf den VW-Abgasskandal bedeutet dies: Wer bereits 2015 von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfahren hat, konnte seine bestehenden Rechtsansprüche nur bis zum 31.12.2018 durchsetzen. Allerdings besteht auch danach oft noch die Möglichkeit, sogenannte Restschadensersatzansprüche durchzusetzen.
Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre lang durchsetzen
Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben bereits bestätigt, dass sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Allerdings ist dies nur für Neuwagenkäufer möglich.
Mit Hilfe von Restschadensersatzansprüchen soll nämlich der wirtschaftliche Vorteil ausgeglichen werden, den sich der jeweilige Autohersteller durch die Manipulation verschafft hat. Von dem Weiterverkauf eines manipulierten Autos profitieren die Autobauer allerdings im Normalfall nicht. Deshalb können Gebrauchtwagenkäufer keine Restschadensersatzansprüche durchsetzen.
Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre ab dem Tag des Fahrzeugkaufs durchsetzen und somit normalerweise deutlich länger als herkömmliche Schadensersatzansprüche. Wer beispielsweise im September 2012 ein manipuliertes VW-Auto mit dem Diesel-Motor EA189 gekauft hat, kann deshalb heute eigentlich keine Schadensersatzansprüche mehr durchsetzen. Allerdings besteht noch bis zum September 2022 die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die negativen Folgen des Abgasskandals
Dass wegen des Abgasskandals überhaupt Schadensersatzansprüche bestehen, liegt vor allem daran, dass die manipulierten Fahrzeuge wegen des Skandals unter anderem an Wert verloren haben. Außerdem können die Fahrzeuge aufgrund durchgeführter Software-Updates jederzeit Folgeschäden erleiden.
Diese Software-Updates, die eigentlich die Abgasreinigung der manipulierten Autos normalisieren sollten, sorgen nämlich logischerweise für eine erhöhte Schadstofffilterung. Da die Hardware der betroffenen Fahrzeuge aber gar nicht darauf ausgelegt ist, Schadstoffe in großem Maße zu filtern, können schwere Folgeschäden auftreten, für deren Reparaturen die Autohersteller im Normalfall nicht aufkommen.
Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen
Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Wohnmobil-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.