29.
Dez 2021

Rückblick: Die wichtigsten BGH-Dieselskandal-Entscheidungen im Jahr 2021

Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein ein Abgasskandal-Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dadurch steht fest, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Seitdem können sich die obersten Zivilrichter Deutschlands mit Detailfragen in der Sache befassen. Auch in diesem Jahr haben die BGH-Richter viele Grundsatz-Entscheidungen getroffen. Ein Überblick.

Schadensersatzansprüche bestehen auch nach Fahrzeug-Verkauf

Im Juni entschieden die BGH-Richter, dass Verbraucher auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ihr manipuliertes Fahrzeug bereits verkauft haben. Das ist eine sehr gute Nachricht für betroffene Verbraucher, denn Abgasskandal-Autos bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger ein als Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden.

Konkret können geschädigte Personen, wenn sie ihr manipuliertes Auto verkauft haben, eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer sogenannten Nutzungsentschädigung durchsetzen. Letztere wird auf Basis des Kilometerstandes zum Verkaufszeitpunkt berechnet.

Anspruch auf Ersatz-Fahrzeug und die Rechte von Leasingnehmern

Wer sein Abgasskandal-Auto noch nicht verkauft hat und sich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befindet, kann sogar ein mangelfreies Neufahrzeug als Ersatz für den manipulierten PKW erhalten. Auch das entschieden die BGH-Richter in diesem Jahr und führten diesbezüglich sogar aus, dass es keine Rolle spielt, ob das ursprünglich erworbene Modell gar nicht mehr gebaut wird.

In diesem Fall haben Verbraucher Anspruch auf das Nachfolgemodell oder ein vergleichbares Fahrzeug. Sofern der Listenpreis des neuen Fahrzeugs weniger als 25 Prozent über dem Listenpreis des ursprünglichen Autos liegt, muss auch keine Zuzahlung geleistet werden. Liegt der neue Listenpreis mindestens 25 Prozent über dem alten Preis, muss zudem nicht der komplette Differenzbetrag beglichen werden, sondern nur ein Drittel dessen.

Keinen Schadensersatz auszahlen müssen Automobilhersteller hingegen an PKW-Besitzer, die ihr Auto nur geleast haben. Die BGH-Richter entschieden, dass betroffenen Verbrauchern in diesem Fall kein Schaden entstanden ist. Anders sieht es allerdings aus, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages übernommen wurde. Dann können Verbraucher Schadensersatzansprüche mit Hilfe einer Anwaltskanzlei durchsetzen.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal

Nachdem in diesem Jahr eine sogenannte Musterfeststellungsklage für die Halter bestimmter Mercedes-Modelle eingereicht wurde, fällten die BGH-Richter auch ein Urteil bezüglich der Verjährungshemmung einer solchen Klage. Demnach können Verbraucher den Eintritt einer zivilrechtlichen Verjährung durch die An- und spätere Abmeldung an einer Musterfeststellungsklage hemmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Teilnahme erst nach Eintritt der Verjährung erfolgte. Wichtig ist nur, dass die Musterklage rechtzeitig eingereicht wurde.

Davon profitieren allerdings nur wenige Verbraucher, denn die Mercedes-Musterklage steht nicht einmal zehn Prozent der Halter von manipulierten Mercedes-Autos offen. Das liegt unter anderem daran, dass diese sich ausschließlich an Besitzer von Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK richtet. Eine weitere Voraussetzung für die Klage-Teilnahme ist zudem, dass das jeweilige Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wurde.

Aber auch unabhängig von der Musterklage stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal gut. In diesem Jahr verwiesen die BGH-Richter ein entsprechendes Verfahren zurück an ein Oberlandesgericht, wo nun noch einmal genau geprüft werden muss, ob sich Daimler bei dem Einbau von Abschalteinrichtungen sittenwidrig verhalten hat. Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mindestens fünf illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Modellen entdeckt.

Audi wurde erstmals höchstrichterlich wegen Abgasskandal verurteilt

Darüber hinaus haben sich die BGH-Richter 2021 auch erstmals mit dem Audi-Abgasskandal auseinandergesetzt. Auf den Tag genau eineinhalb Jahre nach dem ersten Abgasskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs haben die obersten Zivilrichter Deutschlands Audi erstmals zur Auszahlung von Schadensersatz in der Sache verurteilt.

In den Verfahren ging es um Audi-Fahrzeuge, die einen manipulierten VW-Motor beinhalteten. Die BGH-Richter folgten der Auffassung des Oberlandesgerichts München, das zuvor anzweifelte, dass niemand bei Audi von den Manipulationen der Konzernmutter etwas wusste.

Eigentlich sollten sich die BGH-Richter im Dezember auch mit von Audi manipulierten Motoren befassen. Doch Audi zog kurzfristig eine Revision zurück, zahlte einem Kläger Schadensersatz und verhinderte somit ein Grundsatzurteil. Was zunächst negativ klingt, kann jedoch als positives Signal gedeutet werden. Hätte Audi am BGH mit einem Urteil zugunsten des Ingolstädter Autobauers gerechnet, hätte das Unternehmen es schließlich mit Sicherheit darauf ankommen lassen.

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals wird auch 2021 voranschreiten

Obwohl die Richter am Bundesgerichtshof in diesem Jahr viel Klarheit im Abgasskandal geschaffen haben, sind viele Fragen in der Sache weiterhin offen. Der Abgasskandal ist noch längst nicht abgeschlossen. Auch im kommenden Jahr werden sich die verantwortlichen Richter mit mehreren Abgasskandal-Verfahren befassen.

Es ist gut möglich, dass es dann auch zu weiteren Grundsatzurteilen gegenüber anderen Herstellern kommt. Mittlerweile ist nämlich klar, dass fast jeder Hersteller von Diesel-Fahrzeugen diese auch illegal manipuliert hat. Unter anderem steht der italienische Autobauer Fiat massiv unter Manipulationsverdacht.

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