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Rückrufcode U90: Ist der Fiat 500x vom Abgasskandal betroffen?
Rund 370.000 Fiat Fahrzeuge der Modellreihe 500x sind von einem aktuellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Der Rückruf wurde unter dem Code U90 veranlasst. Betroffene PKW-Besitzer sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass ihre Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. In diesem Fall besteht Anspruch auf Schadensersatz.
Rückruf-Gründe und -Abhilfemaßnahmen
Als Grund für den Rückruf gibt das KBA an, dass eine mangelhafte CO/NoX-Umwandlungseffizienz im Katalysator zu erhöhten Abgaswerten der betroffenen Fiat-Fahrzeuge führt. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb müssen sie nun für ein verpflichtendes Update in eine Werkstatt gebracht werden. Wer das Update nicht durchführen lässt, riskiert die Stilllegung des eigenen Fahrzeugs.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ließen betroffene Fahrzeughersteller im Normalfall Software-Updates zur Normalisierung der Abgasreinigung durchführen. Im Fall des aktuellen Fiat-Rückrufs werden allerdings auch Hardware-Updates nötig. Als Abhilfemaßnahme des Herstellers werden in dem Rückruf nämlich nicht nur die Neuprogrammierung des Antriebsstrangsteuergeräts (PCM) und des Getriebesteuergeräts (TCM) aufgeführt, sondern auch der Einbau eines neuen Katalysators.
Fiat 500x-Rückruf: Diese Baujahre sind betroffen
Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Modelle, die zwischen 2015 und 2016 gebaut wurden. Das stützt die Vermutung, dass es sich um einen Rückruf wegen des Abgasskandals handelt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verkündete nämlich Ende 2020 nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat, dass vor allem Fiat-Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 illegal manipuliert worden sein sollen.
Obwohl Fiat die illegalen Manipulationen in Europa vehement bestreitet, zahlte der italienische Autobauer in den USA bereits Hunderte Millionen Dollar, um den Dieselskandal-Streit mit der US-Justiz beizulegen und betroffene Fahrzeughalter zu entschädigen.
Hierzulande kam es bis zuletzt hingegen noch nicht einmal zu Rückrufen in der Sache, da die italienischen Behörden diesbezüglich bislang die Füße sprichwörtlich stillgehalten haben – vermutlich zum Schutz von Fiat. Mittlerweile können allerdings Behörden aus der gesamten EU Typgenehmigungen, die in anderen Ländern erteilt wurden, anfechten und Rückrufe anordnen. Das scheint auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Fiat-Rückruf der Fall zu sein.
Nach Erhalt des Rückrufbescheids sollte zunächst eine Rechtsberatung erfolgen
Wer ein Rückrufschreiben von seinem Fahrzeughändler, -hersteller oder dem KBA erhalten hat, sollte das verpflichtende Update zwar durchführen. Doch diesbezüglich besteht zunächst keine Eile. Mögliche Sanktionen wegen eines nicht durchgeführten Updates können nämlich erst nach relativ langer Zeit verhängt werden. Im ersten Schritt ergibt es hingegen Sinn, das jeweilige Rückrufschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei vorzulegen, um deshalb bestehende Entschädigungsansprüche zu prüfen.
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten diese ihre Autos sicherlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Erfahrungsgemäß sorgen die illegalen Manipulationen nämlich nicht nur für Wertverluste, sondern gehen häufig auch mit kostspieligen Fahrzeugschäden einher.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals
Wegen des Fiat-Abgasskandals besteht unter anderem die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.