04.
Jan 2022

Schadensersatz trotz verbrieftem Rückgaberecht von manipuliertem Auto

Einige Auto-Kreditverträge ermöglichen es den Kreditnehmern, ihr finanziertes Auto zum Ende des Darlehensvertrages zu einem vorab festgelegten Kaufpreis an die jeweilige Bank zurückzugeben. Lange Zeit argumentierten Automobilhersteller, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen ihre Abgasskandal-Rechte nicht durchsetzen können, wenn sie ein solches Rückgaberecht zuvor ungenutzt ließen. Im vergangenen Jahr machten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) jedoch klar, dass dies trotzdem möglich ist.

BGH-Richter stärken Verbraucherrechte durch Urteil

Mit ihrem Urteil aus dem Dezember 2021 stärken die obersten Zivilrichter Deutschlands einmal mehr die Rechte von betroffenen Verbrauchern. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle noch entschieden, dass der Kläger wegen des ungenutzten Rückgaberechts keine Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals geltend machen könne. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die BGH-Richter jedoch eindeutig.

So gaben die BGH-Richter sinngemäß an, dass ein verbrieftes Rückgaberecht auch zu Konditionen vereinbart werden kann, die nicht marktgerecht sind. Für betroffene Fahrzeughalter kann es daher wirtschaftlich sinnvoll sein, lieber die eigenen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, als von der Rückgabeklausel Gebrauch zu machen.

Darüber hinaus kann die die Nichtausübung des Rückgaberechts gewiss nicht als Zeichen dafür verstanden werden, dass der getäuschte Käufer das Fahrzeug als mangelfrei erachtet und dieses mit seinem heutigen Wissensstand zu den gleichen Konditionen wie damals erwerben würde. Vermutlich hätte kein PKW-Besitzer, der ein manipuliertes Fahrzeug erworben hat, den gleichen Kaufpreis gezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt schon bekannt gewesen wäre.

Deshalb bestehen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Im Herbst 2015 flog auf, dass Volkswagen mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert hat. Die Fahrzeuge hielten die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, während sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Abgase emittierten. Mittlerweile ist klar, dass auch andere Hersteller wie Audi, Daimler, Fiat oder Opel entsprechende Abschalteinrichtungen entwickelt haben.

Wegen des Abgasskandals haben die manipulierten Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Zudem ist unklar, welche Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates auftreten können. Teilweise droht den manipulierten Autos sogar noch heute die Stilllegung. Unter anderem deshalb haben betroffene PKW-Besitzer die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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