19.
Apr 2021

Selbst BGH-Richter fordert Schadensersatz wegen Abgasskandal

Deutschlandweit wurden mehr als drei Millionen manipulierte Automobile von Marken wie Volkswagen, Mercedes-Benz, Audi oder Porsche zugelassen. Selbst Wohnmobile, die auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrgestellen gebaut wurden, erfüllen die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur während offizieller Zulassungstests. Betroffene PKW-Besitzer können wegen dieses Betruges Schadensersatzansprüche geltend machen. Selbst Richter, die am Bundesgerichtshof (BGH) tätig sind, setzen ihre Rechte in der Sache durch.

BGH-Richter setzt Rechtsansprüche im Abgasskandal durch

Zuletzt wurde ein Richter des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sogar von einem Dieselskandal-Fall abgezogen, da er selbst seine Rechte in der Sache geltend macht. Da er deshalb möglicherweise nicht unvoreingenommen wäre, müssen nun seine Kollegen das Verfahren für ihn übernehmen.

“Für betroffene Verbraucher ist es natürlich beruhigend, wenn selbst einer der obersten Richter Deutschlands seine zivilrechtlichen Ansprüche im Abgasskandal durchsetzt. Schließlich sollte ein BGH-Richter die Erfolgschancen einer Schadensersatzklage in der Sache bestens einschätzen können. Gleichzeitig zeigt der Fall auch, dass der Dieselskandal die gesamte Gesellschaft trifft und auch hochrangigen Richter sich vor so einem Betrug nicht schützen konnten”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

BGH-Urteil: Schadensersatz für Besitzer von manipulierten PKW

Im Mai 2020 entschieden die BGH-Richter in einem Verfahren der Kanzlei Goldenstein, dass vom Abgasskandal betroffene PKW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz haben. Demnach können die Halter von manipulierten Fahrzeugen ihre Automobile an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben und sich im Gegenzug eine Entschädigung sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Das Urteil gilt bislang für manipulierte VW-Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich hersteller- und motorenübergreifend auf alle illegal manipulierten Fahrzeuge übertragen. Diesbezüglich positionierte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020 bereits sehr verbraucherfreundlich. Demnach sind sämtliche Abschalteinrichtungen illegal, wenn diese zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Normal- und Testbetrieb führen.

Der Dieselskandal betrifft die gesamte Automobilindustrie

Solche Abschalteinrichtungen wurden von nahezu sämtlichen namhaften Automobilherstellern eingesetzt. Konkret erkennen diese Systeme Zulassungstests und schalten in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Modus. Im Normalbetrieb stoßen die Fahrzeuge dann allerdings ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Dieses Verhalten ist nicht nur extrem umweltschädlich, sondern auch illegal.

Fahrzeughalter werden in der Regel in Folge eines offiziellen Rückrufs darüber informiert, dass ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Anschließend müssen diese ihren PKW für ein Software- oder Hardware-Update in die Werkstatt bringen. Teilweise erfolgen solche Rückrufaktionen trotz einer eindeutigen Sachlage allerdings erst sehr spät, weshalb betroffene Autobesitzer oft gar nichts von den Manipulationen ihres Fahrzeugs wissen.

So stehen im Wohnmobil-Abgasskandal beispielsweise noch Hunderttausende Rückrufe aus, obwohl die zuständigen Behörden teilweise schon vor Jahren über die illegalen Manipulationen informiert gewesen sein sollen.

Die Folgen des Abgasskandals für Verbraucher

Da die manipulierten Fahrzeuge die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht einhalten, sind sie grundsätzlich von einem ständigen Stilllegungsrisiko betroffen. Unter anderem deshalb ist der Markt für Dieselskandal-Autos auch deutlich kleiner als der für nicht-manipulierte Fahrzeuge. Dies hat nicht zuletzt zu einem hohen Wertverfall von betroffenen PKW geführt.

Da die Fahrzeugbesitzer ihre PKW zum Kaufzeitpunkt sicherlich nicht zu den gleichen Konditionen gekauft hätten, wenn diese bereits damals von dem Betrug gewusst hätten, haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.

Im Rahmen einer Schadensersatzklage kann das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden. Dadurch lassen sich oft Entschädigungssummen durchsetzen, die mehrere Zehntausend Euro hoch ausfallen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Auto zu behalten und eine einmalige Entschädigung in Höhe von ungefähr 20 bis 25 Prozent des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der entstandene Wertverfall kompensiert werden.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: