04.
Jan 2024

So kam der DWS-Greenwashing-Skandal ans Licht

Im vergangenen Jahr wurde gegen Deutschlands größten Vermögensverwalter DWS in den USA eine Millionenstrafe wegen Greenwashing verhängt. Die DWS hatte nämlich verschiedene Fondsprodukte als nachhaltig beworben, obwohl mit den jeweiligen Fonds zum Teil in Unternehmen aus kontroversen Bereichen wie Kohle, Öl oder Rüstung investiert wurde. Doch wie kam der DWS-Greenwashing-Skandal überhaupt ans Licht?

Whistleblowerin machte DWS Greenwashing-Skandal öffentlich

Dass die DWS diverse Fonds mit fehlerhaften Angaben zur Nachhaltigkeit beworben hat, wurde durch eine Whistleblowerin bekannt. Die ehemalige Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, hatte erst intern auf die fahrlässige Überprüfung von Nachhaltigkeitskriterien bei der DWS aufmerksam gemacht. Als sie daraufhin gekündigte wurde, wandte sich Fixler an die US-Börsenaufsicht SEC, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm.

Im August 2021 berichtete die Presse erstmals über die Ermittlungen der SEC. Diese zogen sich insgesamt mehr als zwei Jahre lang hin, bis die Behörde im September 2023 eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen die DWS verhängte. Es ist bis heute die höchste Strafzahlung, die ein Unternehmen wegen Greenwashing zahlen musste.

 

Ermittlungen gegen die DWS laufen auch in Deutschland

Auch in Deutschland ermitteln die BaFin, das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen der Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Tochterunternehmen der Deutschen Bank auch hierzulande demnächst eine Strafzahlung wegen ihrer fehlerhaft beworbenen Fonds zahlen muss.

Generell versucht die DWS, das Thema nicht zu groß werden zu lassen. So hatte die DWS sich beispielsweise nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu bereiterklärt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds nicht länger als besonders nachhaltig zu bewerben, um ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Zuvor hatte die DWS in Bezug auf diesen Fonds beispielsweise vorgegeben, zu null Prozent in Kohle zu investieren, obwohl die im Fonds gehaltenen Unternehmen bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Anleger, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS investiert haben, sollten sich nun unbedingt dazu beraten lassen, ob die Finanzprodukte ihrer Wahl wirklich nachhaltig sind bzw. waren. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nämlich die Möglichkeit, den jeweiligen Fondsverwalter zu verklagen und das eigene Investment rückgängig zu machen.

Für betroffene Anleger ergeben Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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