02.
Feb 2022

Wie wahrscheinlich ist die Stilllegung von manipulierten Wohnmobilen?

Rund um den 1. April startet die Camping-Saison traditionell in Deutschland. Einige Camper befürchten jedoch, dass sie ihr geliebtes Wohnmobil bis dahin gar nicht mehr nutzen können. Seit die Staatsanwaltschaft Frankfurt verkündete, dass deutschlandweit mehr als 200.000 Wohnmobile mit Fiat-Fahrgestellen in den Abgasskandal verwickelt sein könnten, ist die Angst vor der Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge groß. Aber wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass die illegal manipulierten Reisemobile stillgelegt werden?

Abgasskandal führte bislang zu wenigen Stilllegungen

Generell ist es nicht auszuschließen, dass Wohnmobile, die vom Abgasskandal betroffen sind, die Straßenzulassung verlieren. Schließlich erfüllen die manipulierten Fahrzeuge die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht. Eine solche Stilllegung würde bedeuten, dass die Wohnmobile nicht länger auf deutschen Straßen gefahren oder geparkt werden dürften. Die aktuell so beliebten Reisemobile wären in der Folge quasi wertlos.

Bislang kam es jedoch noch nicht zu vielen Stilllegungen wegen des Abgasskandals. Lediglich Fahrzeughalter, die im Zuge eines amtlichen Rückrufs ihres Autos ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung ablehnten, mussten ihr Auto stilllegen. Allerdings wurden die manipulierten Wohnmobile mit Fiat-Basis bisher noch gar nicht wegen der Manipulationen zurückgerufen. Wenn es dazu kommt, betrifft dies jedoch einen relevanten Teil der Wohnmobil-Szene.

Behörden blieben im Fiat-Abgasskandal untätig

Der Fiat Ducato gilt als beliebtestes Fahrgestell bei Wohnmobil-Herstellern. Der Kastenwagen des italienischen Autobauers wird bei weit mehr als der Hälfte aller Wohnmobile in Europa als Basis verwendet. Unabhängige Abgastests ergaben jedoch, dass mehrere Ducato-Diesel-Versionen aus den Baujahren 2014 bis 2019 vom Abgasskandal betroffen sind. Bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) überschritten Diesel-

Wohnmobile mit Ducato-Fahrgestellen die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte beispielsweise um ein Vielfaches.
In europäischen Behördenkreisen ist der Fiat-Abgasskandal Medienberichten zufolge bereits seit 2016 bekannt. Im Jahr 2017 leitete die EU-Kommission sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, weil die dortigen Behörden keine Strafen oder Rückrufe wegen des Fiat-Abgasskandals anordneten.

Erst kurz vor Jahresende 2021 kam es zu dem ersten Rückruf im Fiat-Abgasskandal, der die Modellreihen 500x und Doblò betraf. Zudem übte die EU-Kommission Druck auf Italien aus, indem sie damit drohte, das Vertragsverletzungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu übergeben. Dieser könnte das hochverschuldete Land zu täglichen Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilen.

Rückrufe von Fiat-Wohnmobilen scheint nur Frage der Zeit zu sein

Nun ist davon auszugehen, dass zeitnah auch mehrere Ducato-Modelle zurückgerufen werden. Auch Wohnmobilbesitzer werden dann höchstwahrscheinlich von den Behörden bzw. Fiat oder dem jeweiligen Autohändler angeschrieben, damit ihr Fahrzeug für ein Software-Update in die Werkstatt gebracht wird. Mit einer Stilllegung müssen jedoch auch in diesem Fall nur Wohnmobil-Besitzer rechnen, die ein verpflichtendes Software-Update ablehnen. Dass es vor einer Fiat-Rückrufaktion zur Stilllegung der manipulierten Autos kommt, ist hingegen unwahrscheinlich.

Obwohl Software-Updates die Abgasreinigung von manipulierten Fahrzeugen normalisieren und dadurch die Stilllegung der betroffenen Autos verhindern können, sollte ein Rückrufbescheid für betroffene Wohnmobil-Besitzer dennoch kein Grund zum Jubeln sein. Software-Updates können nämlich mittelfristig auch zu Schäden führen.

Die negativen Folgen von Software-Updates

Von unangenehmen Gerüchen über einen erhöhten Kraftstoff-Verbrauch bis hin zu kompletten Motorschäden – die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen klagen nach der Durchführung eines Software-Updates oft über unliebsame Begleiterscheinungen. Experten warnen, dass manipulierte Fahrzeuge gar nicht darauf ausgerichtet sind, Schadstoffe im hohen Maße zu filtern. Daher könnten nach einem Update beispielsweise die Partikelfilter verstopfen, was wiederum zu schwerwiegenden Schäden führen kann.

Der PKW-Abgasskandal hat bereits gezeigt, dass manipulierte Autos unter anderem wegen der möglichen Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates deutlich weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringen als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Das wird wohl auch auf illegal manipulierte Wohnmobile zutreffen. Doch es gibt Möglichkeiten, sich gegen diesen Betrug zu wehren.

Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz

Da die betroffenen Verbraucher ihr Reisemobile sicherlich nicht zu denselben Konditionen gekauft hätten, wenn sie damals von dem Betrug gewusst hätten, haben diese Anspruch auf Schadensersatz. So besteht im Rahmen des Wohnmobil-Abgasskandals die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ gibt es auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen. Diese Summe soll den Wertverlust kompensieren, der durch die illegale Abgasmanipulation entstanden ist. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann es zudem sogar möglich sein, den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug durchzusetzen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Im Falle einer juristischen Niederlage müssen Verbraucher hingegen keinen einzigen Cent aufbringen, wenn diese mit einem Prozesskostenfinanzierer kooperieren. Das gilt – bis auf die Begleichung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung – natürlich auch für rechtsschutzversicherte Verbraucher.

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