04.
Feb 2022

Subaru-Fahrzeuge wurden illegal manipuliert

Der Abgasskandal wird oft in erster Linie mit deutschen Automobilherstellern in Verbindung gebracht. Doch die Fahrzeug-Manipulationen fanden weltweit statt. So sind unter anderem auch PKW des japanischen Automobilherstellers Subaru vom Abgasskandal betroffen. Mehrere Modellreihen von Subaru wurden deshalb bereits im Jahr 2020 zurückgerufen.

KBA-Abgastests: Subaru Outback fällt extrem negativ auf 

Schon im Oktober 2019 berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), dass etwa zwei Drittel aller Diesel-Fahrzeuge bei nachträglichen Abgastests des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) negativ auffielen. Dabei sticht der Subaru Outback besonders hervor: Den vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwert für Euro 6-Fahrzeuge überschreitet der SUV um das 28-fache.

Knapp ein Jahr später ruft das KBA den Subaru Outback wegen des Abgasskandals zurück. Unter den Rückrufcodes 202007 und 202107 wird der Outback in die Werkstatt beordert, damit dort die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden kann. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Die Abgasreinigung des Fahrzeugs funktioniert aufgrund einer Manipulation nicht richtig und muss deshalb angepasst werden.

Mehrere Subaru-Modelle wurden wegen des Abgasskandals zurückgerufen 

Neben dem Outback wurden mittlerweile auch die Subaru-Modelle Legacy, Impreza, XV und Forester wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Damit betrifft der Abgasskandal im Prinzip sämtliche Subaru-Modelle, die in Deutschland als Diesel-Variante auf den Markt gekommen sind.

Die Subaru-Fahrzeuge wurden allesamt so manipuliert, dass sie amtliche Abgastests erkannten und in diesen Situationen vorgaben, vergleichsweise umweltfreundlich zu sein. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Euro 6-Fahrzeuge mit 2.0-Liter-Diesel-Motoren jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus. Deshalb hätten sie eigentlich nie für den Betrieb auf europäischen Straßen genehmigt werden dürfen.

Subaru-Software-Updates können zu Folgeschäden führen 

Im Zuge der Subaru-Rückrufaktion im Abgasskandal mussten die Halter der manipulierten Autos ihre Fahrzeuge in die Werkstatt bringen, wo deren Abgasreinigung mit Hilfe eines Software-Updates normalisiert werden sollte. Die vorhandene Manipulationssoftware sollte also entfernt und durch eine neue Software überschrieben werden.

Automobilexperten bezweifeln allerdings, dass ein solches Update die Abgasreinigung eines Fahrzeugs normalisieren kann, ohne dabei Folgeschäden an dem jeweiligen Auto hervorzurufen. Vielmehr wird angenommen, dass die verantwortlichen Autobauer im Rahmen von Abgasskandal-Rückrufen auf Software-Updates setzen, weil diese deutlich günstiger zu realisieren sind als der Umbau der manipulierten Fahrzeuge sowie der Austausch von Hardware-Komponenten.

Tatsächlich haben Umfragen ergeben, dass jeder zweite Halter eines manipulierten Fahrzeugs mit Software-Update über Folgeschäden klagt. Neben kleineren Auffälligkeiten wie unangenehmen Gerüchen führten die Software-Updates demnach auch zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und im schlimmsten Fall sogar zu Motorschäden. Die gute Nachricht für betroffene Verbraucher ist jedoch, dass diese sich unter anderem wegen dieser möglichen Folgeschäden gegen diesen Betrug wehren können.

Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Subaru-Fahrzeugen 

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten, um einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises erstattet zu bekommen. Schließlich wäre der Kaufpreis mit Sicherheit deutlich niedriger ausgefallen, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt offen kommuniziert worden wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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