16.
Aug 2022

Ist eine Teilnahme an der Musterklage gegen Mercedes noch möglich?

Vermutlich schon im September werden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal senken. Dann reicht es wahrscheinlich aus, Mercedes eine fahrlässige Schädigung nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Im Anschluss an diese Entscheidung erwartet selbst der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht – dem Gerichtsstand von Mercedes-Benz – eine Klagewelle. Ist es für betroffene Fahrzeughalter dann noch möglich, an der kostenfreien Musterfeststellungsklage gegen Mercedes teilzunehmen?

Musterfeststellungsklage: Geringe Beteiligungsrate

Mit der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes sollten die Halter von manipulierten Autos die Möglichkeit erhalten, ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kostenfrei zu prüfen. Das Musterverfahren startete am 12. Juli 2022 am zuständigen Oberlandesgericht München. Einen Tag vorher endete demnach die Frist, um sich erfolgreich in das dazugehörige Klageregister einzutragen. Diese Chance besteht zukünftig also nicht mehr für betroffene PKW-Besitzer.

Insgesamt nahmen aber auch nur knapp 3000 Verbraucher die Möglichkeit wahr, sich an der Klage zu beteiligen, obwohl Mercedes-Benz allein in Deutschland mehr als 500.000 manipulierte Autos wegen des Abgasskandals zurückrufen musste. Die geringe Beteiligungsrate ergibt vor allem deshalb, weil die Mercedes-Musterklage nur für Halter der Mercedes-Modelle GLC und GLK geschaffen wurde. Darüber hinaus durften sich beispielsweise keine Verbraucher an der Klage beteiligen, die ihr Fahrzeug mindestens in Teilen auch für gewerbliche Zwecke genutzt haben.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung auch ohne Musterklage möglich

Die gute Nachricht ist jedoch, dass es auch unabhängig von der Musterfeststellungsklage Möglichkeiten gibt, um die eigenen Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal risikofrei durchzusetzen. Beispielsweise übernehmen Rechtsschutzversicherer nämlich mit Ausnahme der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zählen.

Anders als es der Name suggeriert, streckt ein Prozesskostenfinanzierer keinen Kredit zur Verfahrensfinanzierung vor. Stattdessen übernehmen solche Anbieter sämtliche anfallenden Kosten aufs eigene Risiko und trägt im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Die betroffenen Kläger müssen in diesem Fall hingegen keinen Cent selbst zahlen.

Lediglich im Erfolgsfall erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab festgeschrieben Erfolgssumme von der fälligen Entschädigung. Der jeweilige Kläger erhält jedoch auch in diesem Fall den größten Teil der Entschädigung selbst. Eine Prozesskostenfinanzierung stellt also eine gute Möglichkeit dar, um die eigenen Rechtsansprüche geltend zu machen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandal

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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