12.
Mrz 2020

Thermofenster im Dieselskandal

Daimler, Volvo, VW und weitere Autohersteller standen in letzter Zeit in Zusammenhang mit dem “Thermofenster” im Fokus der Medien. Doch was zeichnet diese Form der Schadstoff-Manipulation eigentlich aus und wie funktioniert sie?

Funktionsweise des Thermofensters

Hinter der Begrifflichkeit ‘Thermofenster’ steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen ‘Temperaturfensters’ befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben ist (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. 

Diesel-Motoren arbeiten mit Abgasrückführung, was bedeutet, dass Abgase nicht direkt durch den Auspuff ausgestoßen, sondern zunächst erneut in den Motor zurückgeführt werden. Hier kommt es zu einer erneuten Verbrennung, was schließlich den emittierten Schadstoff reduziert. Nur so kann eine Einhaltung des gesetzlich vereinbarten Grenzwerts gewährleistet werden. Die Abgasrückführung wird bei niedrigen Temperaturen drastisch verringert, was zu deutlich höheren Emissionswerten führt als erlaubt.

Thermofenster bei den verschiedenen Herstellern

Während Daimler in zahlreichen Dieselfahrzeugen von Haus aus auf Thermofenster setzte, wurde VW auf anderem Weg mit Thermofenstern in Verbindung gebracht: Im Zuge der Softwareupdates, welche durch das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wurden.

Wie ARD-Recherchen zeigen, führen die Updates, die als Reaktion auf die Abgas-Tricksereien angeboten wurden, nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad zu einem geringeren Schadstoffausstoß. Das Hauptproblem für deutsche Fahrzeughalter ist, dass die Durchschnittstemperatur in Deutschland lediglich für drei Monate im Jahr oberhalb von 15 Grad liegt und in den restlichen neun Monate Schadstoffe somit teilweise ungefiltert ausgestoßen werden.

Argumentation der Hersteller haltlos

Begründet wird diese Form der Abschalteinrichtung auf Herstellerseite durch den Bauteilschutz: Um der Versottung von Motor und Abgasreinigung vorzubeugen, sei eine Herunterregelung bei niedrigen Temperaturen unerlässlich, heißt es. Die Rechtslage der Thermofenster, die in mehreren Millionen Diesel-PKW verbaut sind, werden besonders seit der Aufdeckung des Dieselskandals kontrovers diskutiert: 

Unabhängige Sachverständige halten die Argumentation aus Motorschutzgründen für haltlos und Juristen bewerten das Verfahren als illegal. Hierbei beziehen sich Letztere besonders auf die Richtlinie der Europäischen Union, welche fordert, dass Motoren „im normalen Gebrauch“ in der Lage sein müssen, ihre Abgase zu reinigen. Thermofenster wären also nur dann gesetzlich zulässig, wenn sie zwingend notwendig wären, um den sicheren Betrieb des Fahrzeuges zu garantieren.

EuGH-Urteil zur Thermofenster-Debatte wird noch im März erwartet

Das Landgericht Stuttgart entschied nach einem langwierigen Verfahren im Januar 2019 gegen Daimler und betätigte was Experten lange vermuteten: Beim Thermofenster handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung. In Wien entschied das Oberlandesgericht im November letzten Jahres ebenfalls, dass es sich beim Thermofenster um einen Mangel handelt.

Besonders richtungsweisend wird das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), welches zeitnah gefällt wird. Noch in diesem Monat wird die Generalanwaltschaft des EuGH ihr Abschluss-Statement zu diesem Thema abgeben. Nahezu alle Experten gehen davon aus, dass auch diese Form der Abschalteinrichtung als illegal eingestuft wird. In der Folge könnten Millionen Fahrzeughalter weltweit die betroffenen Hersteller auf die Rückabwicklung verklagen und im Gegenzug den ursprünglichen Kaufpreis erhalten.

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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