15.
Jun 2021

Trotz Fahrzeug-Verkauf: Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bestehen

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe haben sich heute erneut verbraucherfreundlich positioniert, als es um den Abgasskandal ging. Demnach bestehen selbst nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs Schadensersatzansprüche. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird in den kommenden Tagen erwartet.

Das sind die Hintergründe der Verfahren

Insgesamt haben sich die BGH-Richter heute mit zwei Verfahren befasst. In dem einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.

Der BGH wird dieser Argumentation nun folgen und VW zu der Auszahlung von Schadensersatz verurteilen. Die Klägerin erhält voraussichtlich eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des PKW zum Verkaufszeitpunkt orientiert.

In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes VW-Auto bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben hat und zusätzlich eine Wechselprämie in Höhe von 6000 Euro erhielt. Das OLG Oldenburg entschied, dass sich zumindest diese Wechselprämie nicht negativ auf den Schadensersatzanspruch des Klägers auswirken solle. Auch diese Entscheidung bestätigen die BGH-Richter voraussichtlich.

Verbraucheranwalt ordnet die Rechtslage ein

“Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Besitzer von nicht-manipulierten Fahrzeugen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“Die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen – insbesondere nach illegal manipulierten PKW – ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden. Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen Verbrauchern.

Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert.”

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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