08.
Dez 2022

Illegale Fahrzeug-Manipulationen: Ungereimtheiten bei Rückrufen durch das KBA

Hilft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dabei, illegale Manipulationen von verschiedenen Autobauern zu vertuschen? Dies lassen zumindest Informationen, die die Flensburger Behörde veröffentlicht hat, vermuten. Viele nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben nämlich vom KBA eine Freigabe für ein Software-Update zur Verbesserung der Abgaswerte erhalten, bevor die Behörde diese Manipulation offiziell bestätigt hat.

Verfrühte Freigabe von Software-Updates verschafft Autoherstellern Zeit

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das KBA eine Liste mit PKW-Modellen, die nachweislich vom Abgasskandal betroffen sind und deshalb auch zurückgerufen wurden. Diese Liste enthält nicht nur Informationen zur Motorisierung und den Baujahren der betroffenen Fahrzeuge, sondern unter anderem auch das Freigabedatum des jeweiligen Software-Updates sowie das Feststellungsdatum der illegalen Manipulation.

Normalerweise muss eine Manipulation zunächst festgestellt werden, damit der verantwortliche Hersteller im Anschluss eine Software-Lösung zur Behebung dieses Problems entwickelt und das KBA dieses Update dann noch einmal freigibt. Erstaunlicherweise liegt das Freigabedatum für einige Software-Updates von verschiedenen Herstellern allerdings vor dem Feststellungsdatum der illegalen Manipulation durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Hat das KBA der Öffentlichkeit wichtige Informationen verschwiegen?

Bei den betroffenen PKW-Modellen handelt es sich unter anderem um Fahrzeuge wie den Opel Astra, Corsa, Insignia, Cascada und Zafira sowie die Subaru-Modelle Impreza, XV, Legacy und Outback oder die Mercedes-Benz-Fahrzeugreihen CLA, GLA, A- und B-Klasse.

Bei all diesen Modellen hat das KBA offenbar eine Software zur Beseitigung einer illegalen Manipulationssoftware genehmigt, bevor die Behörde diese Manipulation überhaupt festgestellt hat. Das ist nicht zuletzt auch deshalb verwunderlich, weil das KBA entsprechende Updates vor einer Genehmigung ausgiebig prüfen und die Freigabe des Updates auch begründen muss.

Hätten die jeweiligen Fahrzeughersteller gegenüber dem KBA deutlich gemacht, dass diese Updates der Beseitigung einer illegalen Abschalteinrichtung dienen, hätte die Behörde auch umgehend einen verbindlichen Rückruf anordnen und die Öffentlichkeit informieren müssen. Hätten die Hersteller einen anderen Grund für das Update genannt, hätte das KBA diesen zudem näher prüfen müssen. Außerdem wäre dann fraglich, wieso diese Updates nach der Feststellung der illegalen Manipulation genau dafür als Lösung präsentiert werden.

Autobauer profitieren von verspäteten Rückrufen

In jedem Fall hat das KBA den verantwortlichen Fahrzeugherstellern durch die vorzeitige Freigabe der Software-Updates Zeit verschafft. Diese konnten nämlich alle betroffenen Fahrzeughalter kontaktieren und das Update quasi bewerben, ohne dabei die illegalen Manipulationen der Fahrzeuge konkret zu benennen.

Die Automobilhersteller profitieren enorm davon, wenn ein solches freiwilliges Update installiert und der vorhandene Mangel dadurch vermeintlich beseitigt wird. In diesem Fall müssen die Hersteller ihre Kunden nämlich nicht mehr vollumfänglich im Rahmen des späteren amtlichen Rückrufs über die Manipulation informieren. Dadurch wissen viele Fahrzeughalter davon möglicherweise auch lange Zeit nie etwas davon, dass ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist.

Das ist nicht zuletzt insofern bedenklich, da der Abgasskandal unter anderem Wertverluste und sogar mittelfristige Folgeschäden – auch mit einem installierten Software-Update – verursachen kann. Bestehende Rechtsansprüche können allerdings nur innerhalb einer begrenzten Zeit durchgesetzt werden. Danach bleiben die geschädigten Fahrzeughalter auf dem Schaden sitzen. Automobilhersteller wissen dies natürlich und haben ihre Kunden daher teilweise sogar mit Werkstattgutscheinen davon überzeugt, ein freiwilliges Update installieren zu lassen.

Freiwilliges Software-Update: Abwarten und rechtlichen Rat einholen

Wer von seinem Fahrzeughersteller oder Händler einen Schriftsatz erhält, in dem Schlagworte wie “Emissionen”, “Schadstoffe”, “Abgase”, “Software-Update”, “Software-Aktualisierung“ oder “Kalibrierung von Datensätzen” auftauchen, sollte daher besonders vorsichtig sein. In diesem Fall ist es nämlich extrem wahrscheinlich, dass das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Da die Durchführung eines solchen Updates nicht verpflichtend ist, ergibt es Sinn, zunächst abzuwarten und einen Anwalt zu kontaktieren, um eine mögliche Manipulation des eigenen Fahrzeugs und ggf. bestehende Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte stehen betroffenen Fahrzeughaltern diesbezüglich kostenfrei zur Verfügung.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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