29.
Mrz 2023

Nach EuGH-Urteil: So geht die Aufarbeitung des Dieselskandals nun weiter

Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben in der vergangenen Woche ein Sensationsurteil verkündet und entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Fahrzeughersteller Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen können. Das vereinfacht die Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen enorm. Doch wie geht die zivilrechtliche Aufarbeitung des Skandals nun weiter?

Bundesgerichtshof muss bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal anpassen

Am EuGH wurde zwar entschieden, dass den Haltern von manipulierten Fahrzeugen auch bei einer fahrlässigen Schädigung Entschädigungsansprüche zustehen. Es wurde jedoch nicht beziffert, wie hoch die jeweiligen Entschädigungen ausfallen. Diese Frage muss der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nun beantworten. Die BGH-Richter haben bereits am 8. Mai ein Verfahren angesetzt, in dessen Rahmen sie sich zu dem EuGH-Urteil positionieren werden.

Fakt ist, dass der BGH seine bisherige Rechtsprechung in der Sache verändern muss. Deutschlands oberste Zivilrichter entschieden nämlich in der Vergangenheit, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nur bei einer sittenwidrigen bzw. vorsätzlichen Schädigung bestehend.

In diesem Zusammenhang verurteilten die BGH-Richter Volkswagen auch im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte wegen der illegalen Manipulation von Fahrzeugen mit dem Diesel-Motor des Typs EA189 erstmals zur Zahlung von Schadensersatz. Bei anderen Herstellern wie Mercedes-Benz zweifelten die BGH-Richter allerdings an, ob es sich tatsächlich um eine sittenwidrige Schädigung handelte und Entschädigungsansprüche bestehen.

So berechnet sich die Höhe des individuellen Schadensersatzes

Künftig spielt es bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal keine Rolle mehr, ob es sich um eine sittenwidrige oder eine fahrlässige Schädigung handelt. Das hat der Europäische Gerichtshof eindrucksvoll klargestellt. Insofern ist davon auszugehen, dass der BGH dem Kläger am 8. Mai oder im Rahmen einer späteren Urteilsverkündung Schadensersatzansprüche zuspricht.

Bezüglich der Höhe der bestehenden Schadensersatzansprüche wird sich der BGH wohl weiterhin an weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung orientieren. Demnach können betroffene Fahrzeughalter ihren ursprünglich gezahlten Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängt, zurückbekommen. Zusätzlich stehen betroffenen Fahrzeughaltern Verzugszinsen zu, die die Höhe des individuellen Schadensersatzes noch einmal erhöhen.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens im Mai

Konkret befassen sich die BGH-Richter am 8. Mai mit der Klage eines Mannes, der seinen VW Passat mit einem EA288-Motor an Volkswagen zurückgeben möchte. Im Gegenzug fordert der Kläger Schadensersatz von Deutschlands größtem Autohersteller, weil das Fahrzeug seiner Meinung nach vom Abgasskandal betroffen ist.

Zwar wurde der Passat bislang noch nicht wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Doch unabhängige Abgastests haben längst bewiesen, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor – der direkte Nachfolger des nachweislich manipulierten VW-Motors EA189 – illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Nun müssen die Richter am Bundesgerichtshof klären, ob betroffene Fahrzeughalter deshalb auch Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können.

Im Prinzip hat der BGH nun gar keine andere Wahl, als dem Kläger Recht zu geben und VW zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen. Das hätte enorme Auswirkungen, denn das Urteil ließe sich auch auf Verfahren gegen Hersteller wie Opel, Mercedes-Benz, Fiat oder Audi übertragen. Prozessbeobachter gehen bereits jetzt davon aus, dass das BGH-Urteil eine regelrechte Klagewelle auslösen wird. Für betroffene Fahrzeughalter ergibt es daher Sinn, sich schnellstmöglich über bestehende Rechtsansprüche in der Sache zu informieren. Je eher die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden, umso eher kann auch Schadensersatz erhalten werden.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Mit dem Online-Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte haben Verbraucher die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt. Auf Wunsch beraten die Experten der Kanzlei die Halter von manipulierten Fahrzeugen im Anschluss kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: