19.
Okt 2020

Urteil: VW-Abgasskandal weitet sich aus

Der VW-Dieselskandal ist noch lange nicht beendet. Im Mai erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste positive Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Seitdem haben die Halter von manipulierten VW-Autos mit dem Skandalmotor EA 189 die Gewissheit, dass sie ihren PKW gegen eine Zahlung von Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben dürfen. Doch der VW-Dieselskandal betrifft auch andere Motoren. Dies verdeutlichte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem aktuellen Urteil. 

Hochmotorisierte PKW aus dem VW-Konzern wurden ebenfalls manipuliert 

Demnach sahen es die Richter des niedersächsischen Gerichts als erwiesen an, dass auch Fahrzeuge mit dem Motor EA 897 eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. In dem Verfahren hatte der Halter eines VW-Touareg mit besagter Motorisierung geklagt, weil sein PKW die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte überschreitet.  

In der ersten Instanz entschied das Landgericht (LG) Aurich noch zugunsten des VW-Konzerns. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die Richter am OLG Oldenburg nun. Demnach habe sich VW vorsätzlich sittenwidrig verhalten, indem sie den manipulierten PKW verkauft haben. Damit machen die Richter den Weg für die Rückgabe des PKW an Volkswagen frei. Zudem soll der Kläger eine hohe Entschädigungssumme erhalten. 

 

OLG Köln verurteilte VW im Frühjahr 2020 – Das sind die Hintergründe 

Bereits im März diesen Jahres hat das OLG Köln Volkswagen wegen der Manipulation eines VW Touareg mit dem EA 897-Motor verurteilt. So entschieden auch die Kölner Richter, dass VW das betroffene Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger eine Entschädigung auszahlen muss, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. 

 

Der EA 897-Motor wurde seit 2010 in zahlreichen Modellen der Volkswagen-Gruppe verbaut. Der Hersteller des Motors ist die VW-Tochter Audi. Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder der Abschalteinrichtungen. Sie sollen manipulierte Motoren für den gesamten Volkswagen-Konzern konzipiert, hergestellt und ausgeliefert haben. Seit einigen Wochen müssen sich deshalb bereits mehrere Audi-Mitarbeiter – darunter auch der Ex-Audi-Chef – vor Gericht verantworten. Den angeklagten Personen drohen langjährige Haftstrafen. 

 

Auch EA 288 wurde illegal manipuliert 

Neben dem EA 189- und dem EA 897-Motor wurde auch in dem VW-Motor EA 288 der Einbau einer Abschalteinrichtung festgestellt. Dadurch gab der Motor in Testsituationen andere Abgaswerte vor, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war.  

Der EA 288-Motor ist das Nachfolgemodell des EA 189-Motor und wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ bereits mehrere Razzien wegen des manipulierten Motors durchführen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief zudem bereits Fahrzeuge mit diesem Motor zurück. 

 

VW-Dieselskandal: Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz 

Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch die Motoren EA 288 und EA 897 vom Abgasskandal betroffen sind. Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir unbedingt, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen.  

Im Mai 2020 haben wir das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe erwirkt und dadurch für Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher gesorgt. Seitdem ist klar: Wer ein manipuliertes Fahrzeug aus dem VW-Konzern besitzt, hat Anspruch auf hohe Entschädigungen. Für betroffene Halter lohnt es sich, eine solche Entschädigung durchzusetzen, denn die manipulierten PKW haben im Zuge des Skandals massiv an Wert verloren und sind teilweise von Fahrverboten betroffen. Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen in der Sache bereits mehr als 22.000 Mandanten und beraten Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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