07.
Jul 2021

Verbandsklage gegen Daimler: Das müssen PKW-Halter nun wissen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat aktuell wegen des Abgasskandals eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Insgesamt sollen dadurch bis zu 50.000 Kläger Rechtssicherheit in der Sache erhalten. Eine ähnliche Klage gegen Volkswagen endete 2020 jedoch wenig erfolgreich. Rechtsexperten raten Mercedes-Haltern daher dazu, ihre Schadensersatzansprüche lieber individuell durchzusetzen.

Mercedes-Benz im Dieselskandal Headerbild

Worum geht es bei dieser Klage?

Eine Musterfeststellungsklage ist eine Verbandsklage, an der berechtigte Verbraucher teilnehmen können. Anders als bei einer Sammelklage werden die Rechtsansprüche der Teilnehmer jedoch nicht gebündelt durchgesetzt. Stattdessen soll durch die Klage lediglich die Frage geklärt werden, ob geltende Rechtsansprüche überhaupt bestehen.

Im Anschluss an die Klage haben die Teilnehmer dann die Möglichkeit, ihre Ansprüche in Form einer Einzelklage durchzusetzen. Um zu vermeiden, dass diese Rechtsansprüche dann bereits verjährt sind, wird die Verjährungsfrist während der laufenden Verbandsklage für alle Teilnehmer unterbrochen.

Nur wenige Mercedes-Halter können an der Klage teilnehmen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nun im Rahmen einer Musterfeststellungsklage klären lassen, ob die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen geltende Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals haben. Teilnahmeberechtigt sind allerdings nur rund 50.000 Halter von Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK mit dem Motortyp OM651.

Insgesamt wurden allein in Deutschland rund 550.000 Mercedes-Autos wegen der Abgasmanipulation zurückgerufen. Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen endete in einem Vergleich

Der VZBV hatte bereits im Rahmen des VW-Abgasskandals eine Verbandsklage eingereicht, die letztlich in einem Vergleich endete. Volkswagen bot den berechtigten Teilnehmern damals 15 Prozent ihres ursprünglichen Kaufpreises ihres manipulierten Fahrzeugs als Entschädigung an. Im Gegenzug sollten die betroffenen Verbraucher ihre manipulierten Autos behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Fast alle berechtigten Teilnehmer gingen auf das Angebot ein, obwohl dieses von Experten als nicht ausreichend bewertet wurde.

Der Vorstand des VZBV, Klaus Müller, resignierte damals: „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare. Das Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen.“

Volkswagen sparte Milliardensumme

Tatsächlich profitierte vor allem VW von dem Vergleich. Nur wenige Wochen nach dem Vergleich erwirkte das Team von Goldenstein Rechtsanwälte nämlich das erste Abgasskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und verhalf betroffenen Klägern damit zu Rechtssicherheit verholfen.

Volkswagen hat den Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage höchstwahrscheinlich bewusst unmittelbar vor dieser Entscheidung durchgebracht. Im Anschluss an dieses Grundsatzurteil bot der Konzern Individualklägern deutlich höhere Vergleichssummen an. Hätte VW diese Summen auch an die mehr als 200.000 Teilnehmer der Verbandsklage gezahlt, hätten diese wohl bis zu drei Milliarden Euro mehr erhalten.

“Wir von Goldenstein Rechtsanwälte empfehlen Mercedes-Benz-Haltern, sich unbedingt rechtlich beraten zu lassen, bevor sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen”, sagt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“Verbraucher müssen wissen, dass eine Individualklage der beste Weg ist, um eine faire Entschädigung für die Folgen des Abgasskandals zu erhalten. Ihre Rechte können betroffene Halter zudem auch im Rahmen einer Individualklage durchsetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Für nicht-versicherte Mandanten arbeiten wir von Goldenstein Rechtsanwälte zudem mit sogenannten Prozesskostenfinanzierern zusammen.

Diese strecken alle Kosten vor, die im Rahmen eines Abgasskandal-Verfahrens entstehen und beziehen lediglich im Erfolgsfall eine geringe Provision. Sollte eine Klage keinen Erfolg haben, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sogar die vollen Verfahrenskosten. In diesem Fall müssen unsere Mandanten keinen Cent bezahlen.”

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. Diese Form der Entschädigung soll den Wertverlust ausgleichen, der durch den Skandal entstanden ist.

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