03.
Aug 2023

Vorsicht vor Verjährung im Wohnmobil-Abgasskandal

2020 gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass eine Vielzahl von Wohnmobil in Deutschland vom Abgasskandal betroffen ist. Wer zu diesem Zeitpunkt von der Manipulation des eigenen Wohnmobils erfahren hat, hat nur noch wenig Zeit, um Schadensersatzansprüche in der Sache geltend zu machen. Die ersten Rechtsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal könnten nämlich bereits am 01. Januar 2024 verjähren.

Was die Frankfurter Staatsanwaltschaft 2020 verkündete

Konkret verkündeten die Frankfurter Ermittler damals, dass Fiat-Diesel-Motoren der sogenannten Family B (1,3l Multijet, 1,6l Multijet und 2,0l Multijet) sowie sogenannte Light Duty- und Heavy Duty-Motoren (110 Multijet F1AE3481G, 115 Multijet 250A1000, 150 Multijet F1AE3481D und 180 Multijet F1CE3481E) mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind.

Insgesamt betrifft der Fiat-Abgasskandal mehr als 200.000 Fahrzeuge mit entsprechenden Motoren, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und anschließend in Deutschland zugelassen wurden. Darunter befinde sich eine Vielzahl von Fahrzeugen mit Sonderaufbauten, zum Beispiel Wohnmobile.

Die betroffenen Diesel-Fahrzeuge halten die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxide im Testbetrieb ein, während die vorhandene Abschalteinrichtung die Abgasreinigung im Realbetrieb weitgehend abschalten. Weiter führte die Staatsanwaltschaft eindeutig aus, dass die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen untersagt sei, die betroffenen Fahrzeuge deshalb nicht genehmigungsfähig seien und sogar Stilllegungen drohten.

Aufregung in der Wohnmobilszene

Die Meldung der Staatsanwaltschaft sorgte damals für Aufregung in der Wohnmobilszene, denn rund zwei Drittel aller Wohnmobile in Deutschland wurden mit Motoren und Fahrgestellen von Fiat ausgestattet. Dass diese Fahrzeuge plötzlich die Straßenzulassung verlieren könnten, konnten die betroffenen Halter nicht glauben.

Bis heute kam es jedoch nicht einmal zu Rückrufen in der Sache. Zwar gab das Kraftfahrt-Bundesamt zuletzt gegenüber Goldenstein Rechtsanwälte bekannt, erhöhte Abgaswerte an Fiat-Fahrzeugen gemessen und den italienischen Autobauer deshalb kontaktiert zu haben. Doch Rückrufe wurden noch nicht veranlasst, weshalb viele betroffene Wohnmobil-Besitzer bisher nichts von der Manipulation ihres Fahrzeugs wissen. Einige Besitzer von betroffenen Wohnmobilen haben jedoch 2020 schon davon erfahren, dass ihre Fahrzeuge unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt und sollten deshalb schnellstmöglich bestehende Rechtsansprüche in der Sache prüfen lassen, falls dies noch nicht getan wurde.

Wertverluste und mögliche Stilllegung: Diese Folgen bringt der Abgasskandal mit sich

Der PKW-Abgasskandal hat bereits gezeigt, dass manipulierte Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger einbringen als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Darüber hinaus droht illegal manipulierten Wohnmobilen noch immer die Stilllegung, denn Fiat hat die vorhandenen Abschalteinrichtungen aufgrund der bislang ausgebliebenen Rückrufe noch immer nicht beseitigt und die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge normalisiert.

Generell hätten die betroffenen Wohnmobil-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Deshalb besteht Anspruch auf Schadensersatz. Doch diese Rechtsansprüche lassen sich nicht unbegrenzt lang durchsetzen.

Frühzeitige Rechtsdurchsetzung schützt vor Verjährung

In Deutschland verjähren zivilrechtliche Ansprüche am Ende des dritten Jahres, nachdem ein Schaden bekannt wurde. Wer also aufgrund der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der damit verbundenen Berichterstattung schon im Jahr 2020, dass das eigene Wohnmobil illegal manipuliert wurde, hat nur noch bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 Zeit, um bestehende Rechtsansprüche in der Sache geltend zu machen, bevor diese verjähren.

Unabhängig davon ergibt es aber generell Sinn, nicht zu lange mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen in der Sache zu warten. Es ist nämlich möglich, dass die zuständigen Gerichte die Verjährungsfrage in der Sache sehr streng auslegen und behaupten, dass im Prinzip jeder betroffene Wohnmobil-Besitzer bereits 2020 aufgrund der Berichterstattung zum Thema von den Manipulationen hätte erfahren müssen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher spätestens jetzt über die eigenen rechtlichen Möglichkeiten im Wohnmobil-Abgasskandal informieren.

Wohnmobil-Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Wegen des Wohnmobil-Abgasskandals besteht die Option, den verantwortlichen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller zur Rücknahme des manipulierten Reisemobils zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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