21.
Mrz 2024

Welche Vermögensverwalter haben Greenwashing betrieben?

Greenpeace wirft den Fondsgesellschaften DWS, Allianz Global Investment (AGI), Deka und Union Investment aktuell vor, dass sie weiterhin massiv in klimaschädliche Unternehmen investieren, obwohl ihre internen Anlagenrichtlinien dies eigentlich nicht erlauben. Doch was ist dran an diesen Vorwürfen? Führen die genannten Vermögensverwalter ihre Kunden möglicherweise sogar mit vermeintlich grünen Finanzprodukten, die in Wahrheit gar nicht so grün sind, in die Irre?


Hunderte als nachhaltig deklarierte Fonds enthalten kontroverse Investments

Tatsächlich belegen Zahlen von “Faire Fonds”, einem Projekt der gemeinnützigen Organisationen Facing Finance und Urgewald, dass DWS, AGI, Deka und Union Investment selbst mit Fondsprodukten, die als nachhaltig deklariert wurden, in kontroverse Unternehmen investieren. So werden mit Hunderten Fonds Unternehmen gehalten, die durch negatives Verhalten in Bezug auf Umweltverschmutzung sowie Arbeits- und Menschenrechte aufgefallen sind.

Beispielsweise bewarb die DWS den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds damit, dass Anleger mit ihrem Fondsvermögen zu 0 Prozent in Unternehmen aus kontroversen Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter investieren würden. Tatsächlich durften die in dem Fonds gehaltenen Unternehmen allerdings bis zu 14,99 Prozent ihrer Umsätze in diesen Bereichen erwirtschaften. Das ist eindeutige Irreführung, die auch von anderen Vermögensverwaltern in ähnlicher Weise betrieben wurde.

 

Behörden ermitteln bereits wegen Greenwashing in der Finanzszene

Die verantwortlichen Finanzunternehmen fühlen sich vermutlich dadurch geschützt, dass es keine eindeutige Definition für Nachhaltigkeit in der Finanzbranche gibt und die Europäische Union erst jetzt entsprechende Richtlinien verabschiedet. Doch das führt nicht dazu, dass es deshalb legal ist, Anleger durch irreführende Aussagen von dem Kauf eines Finanzprodukts zu überzeugen.

Folglich hat die US-Börsenaufsicht SEC sogar schon eine Strafzahlung in Millionenhöhe wegen gegen die DWS verhängt, weil diese ihre Fondsprodukte zu grün dargestellt hat. Auch in Deutschland laufen bereits Ermittlungen in der Sache und es kam bereits zu mehreren Razzien in den Geschäftsgebäuden der DWS. Die verantwortlichen Vermögensverwalter müssen wegen des Greenwashing-Skandals allerdings nicht nur mit einer behördlichen Verfolgung rechnen, sondern auch mit Anlegerklagen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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