24.
Nov 2022

Verwaltungsgericht prüft im Februar weitere Diesel-Rückrufe

Wegen des Abgasskandals wurden deutschlandweit bereits mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückgerufen. Dennoch könnte schon im kommenden Frühjahr eine weitere Rückrufwelle in dieser Größenordnung losgetreten werden. Das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht (VG) wird sich nämlich im Februar mit mehreren Diesel-Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) befassen. Die Organisation geht gegen Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor, die insgesamt 119 Fahrzeugmodelle von verschiedenen Herstellern betreffen.

Europäischer Gerichtshof: Rückenwind für DUH-Klagen

Die Klagen hat die Deutsche Umwelthilfe bereits vor mehreren Jahren eingereicht. Allerdings hat das zuständige Gericht zunächst angezweifelt, ob die DUH in der Sache überhaupt klagebefugt ist. Diese Zweifel hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch kürzlich ausgeräumt. Demnach sind Umweltvereinigungen dazu berechtigt, juristisch gegen Genehmigungen von Fahrzeugbehörden vorzugehen.

Zusätzlich haben die EuGH-Richter weitere Aussagen getätigt, die die Erfolgsaussichten der DUH-Klagen enorm verbessern dürften. So stellten die Luxemburger Juristen einmal mehr klar, dass sogenannte Abschalteinrichtungen nur dann zulässig sind, wenn diese ausschließlich in absoluten Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen, um beispielsweise den Motor vor unmittelbaren Schäden oder die Fahrzeuginsassen vor Unfällen zu schützen.

Tatsächlich hat die Automobilindustrie Abschalteinrichtungen allerdings hauptsächlich verbaut, um den Abgasausstoß der jeweiligen Fahrzeuge während behördlicher Prüfungen zu beschönigen. Zudem wird eine entsprechende Manipulationssoftware auch nicht nur in Ausnahmefällen eingesetzt, sondern oftmals fast während der gesamten normalen Nutzungsdauer, sodass die betroffenen Fahrzeuge im herkömmlichen Betrieb ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen ausstoßen. Eigentlich hätten sie also nie eine Typgenehmigung erhalten dürfen.

DUH entdeckte selbst in bereits zurückgerufenen Fahrzeugen Abschalteinrichtungen

Seit Jahren führt die DUH regelmäßig Abgasmessungen an verschiedenen Fahrzeugen durch. Gemeinsam mit Sachverständigengutachtern hat die Organisation dabei mehrere illegale Abschalteinrichtungen in PKW-Modellen von Herstellern wie zum Beispiel Volkswagen, Audi, Opel, Fiat oder Mercedes-Benz entdeckt.

Teilweise geht es dabei um Fahrzeuge, die noch nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden. Teilweise entdeckte die DUH aber auch Abschalteinrichtungen in Autos, die bereits zurückgerufen wurden und nach einem durchgeführten Software-Update eigentlich die vorgeschriebenen Umweltregularien einhalten sollten. Offensichtlich enthalten selbst diese Software-Updates regelmäßig illegale Abschalteinrichtungen.

Rückrufwelle in ganz Europa droht

Wenn das Verwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der DUH folgt, werden die zuständigen Richter das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wohl dazu verurteilen, mehrere Millionen Fahrzeuge in Deutschland und Europa zurückzurufen. Der Abgasskandal würde dadurch im Prinzip noch einmal von vorn beginnen.

Allein in Deutschland müssten mehr als zwei Millionen Autos in die Werkstatt gebracht werden, damit ihre Abgasreinigung dort normalisiert wird. Sollten die Hersteller dies nicht gewährleisten können, müssten die betroffenen Fahrzeuge sogar stillgelegt werden. Insofern sollte ein solcher Rückruf mehr als ernst genommen werden.

Abgasskandal kann zu Fahrzeugschäden und Wertverlusten führen

Trotz der negativen Konsequenzen wäre es für betroffene PKW-Besitzer gut, durch einen Rückruf von der Manipulation ihres Fahrzeugs zu erfahren. Die Käufer von illegal manipulierten Autos gingen nämlich zum Kaufzeitpunkt davon aus, dass ihre Fahrzeuge keine Mängel enthalten. Hätten sie damals bereits von den Manipulationen gewusst, hätten sie ihre Autos vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben.

Der bisherige Verlauf des Betrugsskandals hat bereits gezeigt, dass nachweislich manipulierte Autos deutlich weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringen als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Außerdem können die manipulierten Fahrzeuge mittelfristig schwerwiegende Fahrzeugschäden erleiden. Betroffenen Haltern kann also ein enormer Schaden entstehen. Deshalb besteht wegen des Abgasskandals auch Anspruch auf Schadensersatz.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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